Ein Arbeitgeber muss verhindern, dass Mitarbeiter am Arbeitsplatz bestohlen werden. Allerdings: Dies gilt nicht nur für normale Dinge, wie Handys oder Alltagsschmuck, entschied das Landesarbeitsgericht Hamm.
Ein Krankenhausmitarbeiter, dem nach seiner Aussage Schmuck und Uhren für rund 20.000 Euro gestohlen wurden, kann den Chef nicht haftbar machen.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:
O-Ton: Für mitgebrachte Wertgegenstände außergewöhnlicher Art, wie Schmuck, Aktien oder größere Summen Bargeld, muss er natürlich in keinem Fall haften. Ansonsten müsste der Arbeitgeber ja unkalkulierbar hoch haften, diese Haftung kann er nicht übernehmen. – Länge 15 sec.
Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.
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