Nachdem der Bundestag die Rente mit 63 verabschiedet hat, mehren sich kritische Stimmen. Fachleute warnen davor, dass die heutige Jugend zu sehr belastet wird. Weiter
O-Ton: Keine kostenfreie Hotel-Stornierung wegen Bahnstreik
Wer ein Hotelzimmer gebucht hat, aber zum Beispiel wegen eines Streiks nicht anreisen kann oder aus anderen Gründen absagen muss, hat mit Kosten zu rechnen. Weiter
O-Ton: Online-Shops haben lange Fristen für Auftragsbestätigung
Ein Online-Händler kann in seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) die Klausel aufnehmen, dass er sich fünf Tage Zeit lässt, um eine Bestellung anzunehmen. Das ist rechtens, entschied das Landgericht Hamburg. Weiter
O-Ton: Missratenes Tattoo
Wenn ein Kunde eine mangelhafte Dienstleistung erhält, kann er sie reklamieren. Bietet der Dienstleister eine Nachbesserung an, muss der Kunde das in der Regel annehmen. Anders kann es sich allerdings verhalten, wenn es um eine falsch gestochene Tätowierung geht, entschied das Oberlandesgericht Hamm. Weiter
O-Ton: Arbeitgeber müssen Hunde am Arbeitsplatz nicht dulden
Der Chef muss es nicht hinnehmen, dass der Hund einer Mitarbeiterin durch seine Aggressivität Kollegen und Arbeitsabläufe stört. Der Arbeitgeber darf der Angestellten daher verbieten, ihren Hund mit zur Arbeit zu bringen, entschied das Landesarbeitsgerichts Düsseldorf.
Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:
O-Ton: Wenn es mal erlaubt war oder andere Arbeitnehmer ihren Hund auch mitbringen können, kann er es auch nur einzelnen Personen verbieten – wenn andere dadurch beeinträchtigt werden. Ein aggressiver Hund hat am Arbeitsplatz gar nichts verloren, da kann der Chef sein Direktionsrecht ausüben und sagen: „Nein, der Hund darf nicht mit!“. Selbst wenn andere Kollegen ihren Hund mitbringen dürfen und ich es bisher durfte. – Länge 29 sec
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