25Mai/10

Modernisierungen: Fristlose Kündigung möglich

Der Vermieter beabsichtigte umfangreiche Modernisierungen in seinem Mietshaus. Seine Maßnahmen kündigte er allen Mietern an. Eine Mieterin wollte diese Modernisierung nicht dulden, wurde jedoch vom Gericht dazu verurteilt. Sie weigerte sich aber auch, nachdem dieses Urteil ergangen war, Handwerker und andere Baubeteiligte in ihre Wohnung zu lassen. Ebenso räumte sie auch den Dachboden nur zögerlich und auf Druck. Schließlich kündigte ihr der Vermieter fristlos und klagte auf Räumung.
Mit Erfolg. Dem Vermieter sei es nicht zuzumuten, das Verhalten seiner Mieterin, das sich bereits über zwei Jahre hinzog, weiterhin zu tolerieren und das Mietverhältnis fortzusetzen. Das Verhalten der Frau zeige querulatorische Züge: Zwar könne ein Mieter Maßnahmen seines Vermieters gerichtlich prüfen lassen. Doch spätestens, nachdem die Mieterin von einem Gericht rechtskräftig dazu verurteilt worden war, hätte sie ihren Widerstand aufgeben müssen.
Informationen: www.mietrecht.net

20Mai/10

Wochenrückblick: Deutschland muss sparen

Dr. Michael Naumann, Chefredakteur von Cicero, antwortet dazu auf folgende Fragen:

1. Viele Sparvorschläge betreffen die Sozialleistungen. Ist das gerecht?
2. Ist die FDP aus Ihrer Sicht noch ein verläßlicher Koalitionspartner?
3. Wie könnte ein solcher Regierungswechsel nach Ihrer Meinung vor sich gehen?
4. Trauen Sie angela Merkel diesen Schritt zu?

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Kollegengespräch (Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, „Ziel speichern unter“ )

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20Mai/10

Grüne wollen Verbot von Bisphenol A

Sie fügte hinzu: „Da muss man überlegen, ob man nicht nach dem Vorsorgeprinzip den Stoff besser verbieten sollte. Und da bin ich gerade bei Produkten wie Baby-Schnuller und Nuckelfläschchen auf jeden Fall dafür.“

Die Grünen-Politikerin begrüßte den Schritt Dänemarks. Bei Unsicherheiten sollte das Vorsorgeprinzip gelten. „Gerade wenn man sich nicht ganz sicher ist, ob etwas gesundheitsschädlich ist oder nicht, dann besser einmal zu viel verboten als einmal zu wenig. Gerade bei Kindern!“, betonte Nicole Maisch.

Bisphenol A steht im Verdacht Herz- und Kreislauferkrankungen, Störungen der Sexualentwicklung sowie Diabetes hervorrufen zu können. Dänemark hat daher als erster EU-Staat konsequent die Nutzung der Chemikalie ab 1. Juli 2010 untersagt, davon betroffen sind Kunststoffprodukte aus Polycarbonat wie Babyfläschchen und Verpackungsmaterialien, die mit Kindernahrung in Kontakt kommen.

20Mai/10

O-Ton + Magazin: Grüne für Verbot von Bisphenol A

, sagte Nicole Maisch, Verbraucherschutz-Expertin in der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen.

O-Ton: Bei diesem Bisphenol A, das ist ja ein hormonell wirksamer Stoff – und da muss man sich schon fragen. Gerade kleine Kinder, die nicht viel Gewicht haben, die besonders sensibel auf diese hormonell wirksamen Stoffe reagieren – ob man da nicht nach dem Vorsorgeprinzip besser verbieten sollte. Und da bin ich – gerade bei Produkten wie Baby-Schnuller und Nuckelfläschchen auf jeden Fall dafür. – Länge 22 sec.

Weitere Informationen zu diesem Thema unter www.bpa-blog.de.

Magazin: Besorgnis über Bisphenol A wächst

 

Anmoderation: Die Schlagzeilen über die umstrittene Chemikalie Bisphenol A (BPA) nehmen zu. Sie steht im Verdacht, Schäden bei Babies hervorzurufen. Aber auch für Erwachsene könnte sie beispielsweise Auslöser für Sexualstörungen sein. Wir haben Wissenschaftler und Politiker zum Umgang mit BPA befragt.

Beitrag:

Noch vor wenigen Monaten war die Frage nach der Abkürzung BPA für viele ein Rätsel:

O-Ton: (kurz) – Umfrage.

Mittlerweile hat sich das Bild deutlich geändert. Prof. Gilbert Schönfelder von der Universität Würzburg bekommt immer mehr Interviewwünsche auf den Tisch, der Toxikologe ist Experte auf dem Gebiet Bisphenol A:

O-Ton: Es ist in der Tat so, früher war das relativ unbekannt. Ich werde aber – selbst aus dem Privatkreis – immer mehr darauf angesprochen, dass man da irgendetwas gehört hat von einer Substanz, die Bisphenol A oder BPA heißt. Man sieht es auch wohl, es sind Babyflaschen mittlerweile im Handel. Eine ganze Menge von denen tragen ein Label Bisphenol A-frei, nicht Bisphenol A-haltig. Man sieht es auch anhand von Veröffentlichungen in der allgemeinen Presse. – Länge 25 sec

Denn berichteten früher nur Fachzeitschriften, gibt es heute fast überall Informationen zu diesem Thema – und es werden immer mehr. Mittlerweile haben auch verschiedene Staaten den Umgang mit der umstrittenen Chemikale reglementiert. Auch in Deutschland melden sich erste Politiker zu Wort, so wie die Grüne Nicole Maisch:

O-Ton: Bei diesem Bisphenol A, das ist ja ein hormonell wirksamer Stoff – und da muss man sich schon fragen. Gerade kleine Kinder, die nicht viel Gewicht haben, die besonders sensibel auf diese hormonell wirksamen Stoffe reagieren – ob man da nicht nach dem Vorsorgeprinzip besser verbieten sollte. Und da bin ich – gerade bei Produkten wie Baby-Schnuller und Nuckelfläschchen auf jeden Fall dafür. – Länge 22 sec.

Mehr Informationen zu diesem Thema gibt es unter www.bpa-blog.de.

Absage.

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O-Ton und Magazin (Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, „Ziel speichern unter“ )

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17Mai/10

Keine Erstattung der Rettungskosten

Die Autofahrerin verursachte mit ihrem Wagen einen Unfall, bei dem sie von der Straße abkam, gegen eine am Straßenrand liegende Betonröhre prallte, mit dem Wagen durch die Luft geschleudert wurde und erst nach rund zehn Metern zum Stehen kam. Sie erlitt dabei lebensgefährliche Verletzungen. Die Rettungskräfte suchten die Unfallstelle in einem Radius von 700 Metern nach weiteren, möglicherweise herausgeschleuderten Personen ab. Nach mehreren Stunden wurde die Suche abgebrochen. Für den Sucheinsatz verlangte die Klägerin von der Autofahrerin rund 1.400 Euro. Sie begründete das damit, dass die Betroffene am Unfallort gegenüber den Rettungskräften angegeben habe, sie habe Beifahrer gehabt. Da sich unmittelbar am Unfallort keine weiteren Personen befanden, habe die Klägerin die Suche durchführen müssen. Tatsächlich habe die Fahrerin aber keine Beifahrer gehabt und müsse deshalb die Kosten tragen. Diese meinte, sie habe am Unfallort keine Angaben gemacht und müsse daher auch nicht zahlen.

Das Gericht gab der Autofahrerin Recht. Aufgrund ihrer Verletzungen habe die Beklagte am Unfallort keine verlässigen Angaben über Beifahrer machen können. Dazu sei sie aufgrund der lebensbedrohlichen Verletzungen nicht in der Lage gewesen. Dies folge schon aus der Lebenserfahrung. Das Gericht wies ausdrücklich darauf hin, dass Rettungskräfte alles unternehmen müssten, um mögliche weitere Unfallopfer zu finden. Dies dürfe aber nicht dazu führen, dass die Kosten solcher Suchaktionen demjenigen in Rechnung gestellt würden, der dafür nicht verantwortlich gemacht werden könne. Und die Fahrerin sei nicht verantwortlich, da sie aufgrund ihrer Verletzungen nicht in der Lage gewesen sei, wissentliche oder gesteuerte Äußerungen zu machen.
 
Bei Verkehrsunfällen sollte man sich anwaltlicher Hilfe versichern. Der Fall zeigt, dass dies auch für den Unfallverursacher sinnvoll sein kann. Das gilt vor allem auch dann, wenn es um eine mögliche Haftungsverteilung geht. Infos und Tipps bei Verkehrsunfällen findet man unter www.schadenfix.de, einem Service der DAV-Verkehrsanwälte.

Informationen: www.verkehrsrecht.de