11Dez/09

Chevrolet bläst zum Angriff – auch auf Opel

Chevrolet werde bis Anfang 2013 die Zahl seiner in Europa angebotenen Modelle verdoppeln und unter anderem 2011 den US-Sportwagen Camaro nach Europa bringen, kündigte Brannon an: „Wir rechnen damit, in Europa in fünf Jahren eine Million Autos zu verkaufen.“ In diesem Jahr sind es gut 500.000 Stück. Zudem will Chevrolet ein eigenständigeres Händlernetz aufbauen und die bisherige Abhängigkeit schrittweise lockern. Derzeit ist das Unternehmen bei vielen Opel-Händlern Zweitmarke.

Bis Februar will Chevrolet Deutschland auch die Opel-Zentrale in Rüsselsheim verlassen und eigene Räume beziehen, kündigte Deutschlandchef Markus Leithe an: „Wir haben ehrgeizige Wachstumspläne und wollen mit unserer Marke selbstbewusster als in der Vergangenheit auftreten.“ Chevrolet sei die einzige GM-Marke mit steigenden Absatzzahlen.
Während die Europazentrale von GM Europe in Zürich aufgelöst wird, bleibt die Europazentrale von Chevrolet mit rund 85 Mitarbeitern ebenso wie die Vertriebsorganisationen von Opel und Chevrolet weiter in der Schweiz.

11Dez/09

Mercedes stützt Handel mit rund 42 Millionen Euro

Damit summiert sich die Sonderzahlung auf rund 42 Millionen Euro. Schuff wollte die Zahl nicht bestätigen. Zugleich räumte er aber ein, dass die Subvention „deutlich niedriger“ ausfalle als 2008. Damals hat die deutsche Mercedes-Benz-Vertriebsorganisation (MBVD) an die knapp 100 Partner rund 60 Millionen Euro gezahlt. „Trotz des schwierigen Markts ist der Mercedes-Benz-Handel in Deutschland im Schnitt profitabel, auch ohne die Sonderzahlung“, betonte der Manager.
 
Händlersprecher Peter Ritter begrüßte die Übereinkunft in der Automobilwoche: „Die Ergebnisse der Verhandlungen werden vom Vertreterausschuss sehr positiv bewertet und zeigen, dass Mercedes-Benz eine intensive, vertrauensvolle und offene Zusammenarbeit mit den Händlern und ihrer Vertretung pflegt.“ Auch der Branchenverband Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe ZDK würdigte diese Regelung als wegweisend und vorbildlich für alle Hersteller.

11Dez/09

Weitere Bieter für Karmann-Dachsysteme

Zudem wurde bekannt, dass im Falle von Magna noch kartellrechtliche Fragen geprüft werden müssen.

Außerdem laufen Gespräche mit Daimler über noch ausstehende Zahlungen an Karmann. Der Insolvenzverwalter und der Autobauer sind dabei an einer Gesamtlösung interessiert. „Wir sind guter Hoffnung, dass wir uns mit den Verhandlungen auf der Zielgeraden befinden“, so der Sprecher. Erste Zahlungen seien von Daimler und anderen Kunden erfolgt und hätten für eine gewisse finanzielle Entspannung gesorgt. Für die Metal Unit und die Technische Entwicklung bei Karmann gibt es keine Interessenten. VW will lediglich Maschinen und Anlagen übernehmen.

11Dez/09

Vermieter kann Verbrauchsdaten vom Mieter verlangen

Der Vermieter eines Einfamilienhauses verlangte von seinem Mieter die Verbrauchsdaten für Heizung und Strom der letzten drei Jahre, um einen Energiepass ausstellen lassen zu können. Der Mieter, der diese Kosten direkt mit dem Versorger abrechnete, weigerte sich. Er berief sich dabei auf das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Die Klage des Vermieters hatte Erfolg. Der Mieter habe eine so genannte Nebenpflicht aus dem Mietvertrag, dem Vermieter solche Verbrauchsdaten zu nennen. Eine Anwendungsmöglichkeit des BDSG sahen die Richter dagegen nicht. Für sie war es nicht nachvollziehbar, inwiefern Verbrauchsdaten persönliche Daten im Sinne des Gesetzes seien. Darüber hinaus wöge das Interesse des Vermieters, die Daten für die Ausstellung eines Energiepasses zu erhalten, schwerer als der Wunsch des Mieters, seine Verbrauchsdaten nicht preiszugeben.

Informationen: www.mietrecht.net

11Dez/09

Mieterhöhung: Zustimmung durch Zahlung ausreichend

Für ihre Erdgeschoss-Altbauwohnung zahlten die beiden Mieter rund 330 Euro. Im Januar 2009 verlangte die Vermieterin die schriftliche Zustimmung der Mieter zu einer Erhöhung um rund 65 Euro. Im Mietvertrag hieß es nämlich: „Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags sind, soweit sich aus den Allgemeinen Vertragsbestimmungen nichts anderes ergibt, nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.“ Zwar zahlten die Mieter anstandslos die erhöhte Miete, unterschrieben jedoch nicht die Zustimmungserklärung. Dagegen klagte die Vermieterin – ohne Erfolg. Durch Zahlung der erhöhten Miete hätten die Mieter bereits unmissverständlich zugestimmt, so die Richter. Bereits eine zweimalige vorbehaltlose Zahlung reiche aus, um dem Vermieter deutlich zu signalisieren, dass man mit der Erhöhung einverstanden sei. Die Schriftform sei dann nicht mehr erforderlich. Darüber hinaus wiesen die Richter darauf hin, dass, selbst wenn der Vermieter eine Mieterhöhung ausspreche, die mündliche Form – auch als Telefonat oder Nachricht auf dem Anrufbeantworter – ausreiche.

Informationen: www.mietrecht.net