16Jul/09

Kein Haftungsausschluss bei Motorrad-Sicherheitstraining

Der Kläger und der Beklagte nahmen an einem Fahrsicherheitstraining für Motorradfahrer teil. Bei dem Training kollidierten die beiden bei einer Rechtskurve, wobei es zu einem Schaden an dem Fahrzeugmotor und der Kleidung des Klägers von insgesamt rund 8.000 Euro kam. In den Teilnahmebedingungen des Veranstalters fanden sich unter der Überschrift „Haftungsverzicht“ einige Regelungen, die den Veranstalter von der Haftung freistellten – unter anderem, dass die Teilnehmer für verschuldete Schäden an anderen selbst haften müssten. Der Kläger war der Meinung, dass der Beklagte beziehungsweise dessen Versicherung ihm den Schaden ersetzen müsse.

Entgegen der Meinung des Beklagten sei kein Haftungsausschluss vereinbart, so das Gericht. Ein stillschweigender Haftungsausschluss mache vor allem dann keinen Sinn, wenn der Schädiger haftpflichtversichert sei, insbesondere dann, wenn – wie bei Kraftfahrzeugen – eine Pflichtversicherung bestehe. Ein Ausschluss könne nicht im Interesse der Beteiligten liegen, sondern allein im Interesse des Versicherers. Die Regelungen in den Teilnahmebedingungen könnten sich schon allein nach dem Wortlaut nur auf den Veranstalter beziehen. Ansonsten würden sie auch im krassen Widerspruch zur Intention des Pflichtversicherungsschutzes stehen. Da der exakte Unfallhergang nicht geklärt werden konnte, nahm das Gericht eine Mithaftung des Klägers von 50 Prozent an, so dass der Beklagte die Hälfte des Schadens tragen musste.

Bei Unfällen ist schnelle und kompetente Beratung wichtig. Verkehrsrechtsanwälte kennen im Gegensatz zur Versicherung des Unfallsgegners wirklich alle Ansprüche. Einen elektronischen Unfallbogen und schnelle Hilfe findet man unter www.schadenfix.de.

16Jul/09

O-Ton: Kein Haftungsausschluss beim Sicherheitstraining

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein, mit den Einzelheiten:

O-Ton: Es kam zu einer Kollision bei einem Fahrsicherheitstraining, zwischen zwei Motorradfahrern. Der Geschädigte wollte seinen Schaden in Höhe von 8.000 Euro von dem Unfallgegner zurück erstattet haben. Der meinte jedoch, es gebe einen Haftungsausschluss zwischen den Teilnehmern an dem Fahrsicherheitstraining. – Länge 18 sec.

Diese Klausel aber erklärten die Richter für unwirksam. Im solchen Fällen findet man einen elektronischen Unfallbogen und schnelle Hilfe unter www.schadenfix.de.

 

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16Jul/09

O-Ton: Beim Wenden mit Einsatzfahrzeug kollidiert

Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft der Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Die Richter haben das so begründet, dass ein Einsatzfahrzeug immer Vorrang hat. Krankenwagen, Feuerwehr, Polizeifahrzeuge – wenn die sich nähern, hat der andere Straßenverkehr Rücksicht zu nehmen. Sie müssen anhalten normalerweise, die Geschwindigkeit verringern und das Auto durchfahren lassen. Sie können also nicht zum Wenden ansetzen in diesem Moment. – Länge 18 sec.

Mehr Informationen zu Haftungsfragen bei Unfällen erhält man unter www.verkehrsrecht.de.

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16Jul/09

O-Ton + Magazin: Sichtfahrgebot hat oberste Priorität

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein, erläutert den Begriff „Sichtfahrgebot“:

O-Ton: Der Autofahrer darf grundsätzlich nur so schnell fahren, dass er bei plötzlich auftretenden Hindernissen jederzeit in der Lage ist, sein Auto zum Stehen zu bringen. Das gilt auch für unvermutete Fahrbahnhindernisse. Ausnahmen gibt es nur, wenn beispielsweise Fußgänger zwischen parkenden Autos auf die Straße laufen, weil damit muss ein Autofahrer nicht rechnen. Aber man muss grundsätzlich davon ausgehen, dass sich mal ein Hindernis auf der Fahrbahn befindet. Um eine Baustelle abzusperren oder auch andere Arten von Hindernissen. – Länge 27 sec.

Den ganzen Fall zum Nachlesen findet man unter www.verkehrsrecht.de

Magazin: Sichtfahrgebot hat oberste Priorität

Ein Kraftfahrer muss jederzeit mit Fahrbahnhindernissen rechnen. Er darf nur so schnell fahren, dass er auch vor unvermuteten Hindernissen auf der Fahrbahn halten kann. Fährt er schneller als geboten und kollidiert mit einem Hindernis, so trägt er die alleinige Verantwortung, entschied das Oberlandesgericht Thüringen.

Beitrag:

Sichtfahrgebot ist ein komplizierter Begriff, was bedeutet das genau? Wir fragen die Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein, Bettina Bachmann:

O-Ton: Der Autofahrer darf grundsätzlich nur so schnell fahren, dass er bei plötzlich auftretenden Hindernissen jederzeit in der Lage ist, sein Auto zum Stehen zu bringen. Das gilt auch für unvermutete Fahrbahnhindernisse. Ausnahmen gibt es nur, wenn beispielsweise Fußgänger zwischen parkenden Autos auf die Straße laufen, weil damit muss ein Autofahrer nicht rechnen. Aber man muss grundsätzlich davon ausgehen, dass sich mal ein Hindernis auf der Fahrbahn befindet. Um eine Baustelle abzusperren oder auch andere Arten von Hindernissen. – Länge 27 sec.

Dies vorausgeschickt, nun zum praktischen Teil. Da war ein Autofahrer mit einem Mietwagen unterwegs und übersah eine Sperrschranke.

O-Ton: SFX

Die Schranke war zur Absicherung einer Baustelle aufgestellt und zwar kümmerlich beleuchtet, aber die Richter hatten kein Einsehen mit dem Autofahrer. Begründung: Das Sichtfahrgebot!

O-Ton: Auch wenn die Sperrschranke vielleicht nicht ausreichend beleuchtet war: Der Autofahrer ist anscheinend zu schnell gefahren, da er nicht mehr halten konnte, als er die Sperrschranke, die ja auch ein großes Hindernis darstellt, gesehen hat. Man muss aber immer – wie gesagt – so schnell fahren, dass man bei unvermuteten Hindernissen, die auf der Straße auftauchen, sein Auto noch zum Stehen bringen kann. – Länge 21 sec.

Den ganzen Fall zum Nachlesen und den passenden Verkehrsrechtsanwalt in der Nähe findet man unter www.verkehrsrecht.de

Absage.

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O-Ton + Magazinbeitrag (Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, „Ziel speichern unter“ )

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16Jul/09

O-Ton + Magazin: Radfahrer haftet bei Kollision

Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft der Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein über den Freispruch für den Autofahrer:

O-Ton: Er musste sich nicht einmal die Betriebsgefahr, die von seinem Fahrzeug ausgeht und die ja wesentlich höher ist als die Betriebsgefahr eines Fahrrades, anrechnen lassen. Der Autofahrer bekam den Schaden in voller Höhe ersetzt und musste Fahrradfahrer keinen Schadensersatz leisten. – Länge 24 sec.

Schnelle und professionelle Hilfe für solche Fälle gibt es unter www.schadenfix.de.

Magazin: Radfahrer haftet auf Gehweg bei einer Kollision mit Auto allein

Wer als Radfahrer einen Gehweg befährt, hat bei einem Unfall schlechte Karten. Autofahrer müssen auf Radfahrer als „schwächere“ Verkehrsteilnehmer zwar besonders achten, aber nur dort, wo mit ihnen zu rechnen ist. So hat das Amtsgericht Darmstadt entschieden.

Text:

Für die Richter war der Fall eindeutig, denn auch Radfahrer müssen sich an die Verkehrsregeln halten. Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft der Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Sie dürfen nicht entgegen der Fahrtrichtung fahren, sie dürfen nicht auf dem Gehweg fahren und sie sollten auch mit angepasster Geschwindigkeit fahren. – Länge 7 sec.

Hätte der Radler in unserem dies beherzigt, wäre wahrscheinlich auch nichts passiert. So aber krachte es gewaltig:

O-Ton: SFX

O-Ton: Ein Auto bog aus einem Parkplatz aus, kollidierte mit einem Radfahrer, der entgegen der Fahrtrichtung auf dem Gehweg fuhr und auch noch mit viel zu hoher Geschwindigkeit unterwegs war. – Länge 8 sec.

Doch der Radler war der Meinung, der Autofahrer hätte auf ihn achten müssen und wollte Schadensersatz. Allerdings machten die Richter gleich deutlich, dass sie dieser Meinung nicht unbedingt folgen würden:

O-Ton: Ja, denn der Autofahrer muss nicht unbedingt damit rechnen, dass ein Fahrradfahrer entgegen der Fahrtrichtung fährt. – Länge 5 sec.

Bei der Urteilsverkündung wurde es dann ein glatter Freispruch für den Autofahrer, sagt Bettina Bachmann:

O-Ton: Er musste sich nicht einmal die Betriebsgefahr, die von seinem Fahrzeug ausgeht und die ja wesentlich höher ist als die Betriebsgefahr eines Fahrrades, anrechnen lassen. Der Autofahrer bekam den Schaden in voller Höhe ersetzt und musste Fahrradfahrer keinen Schadensersatz leisten. – Länge 24 sec.

Der Gang zum Anwalt hat sich damit für den Autofahrer mehr als gelohnt. Den richtigen Experten sowie schnelle und professionelle Hilfe für solche Fälle gibt es unter www.schadenfix.de.

Absage.

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