16Jun/09

O-Ton: Mietwagen nach Unfall

Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft der Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins rät Unfallopfern daher:

O-Ton: Sie haben eine Erkundigungspflicht, Sie dürfen nicht zum erstbesten Autovermieter gehen, sie müssen Alternativangebote einholen. Denn Ihnen steht grundsätzlich nicht das Recht zu, zu irgendeinem Tarif und auch zu dem überhöhten Unfallersatztarif einen Wagen anzumieten. – Länge 15 sec.

Sonst kann die gegnerische Versicherung die Übernahme der Mietwagenkosten kürzen oder verweigern. Unter www.schadenfix.de kann man seinen Unfall ganz einfach mit anwaltlicher Hilfe und elektronischen Unfalldatenbögen abwickeln.

 

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16Jun/09

O-Ton+Magazin: Radfahrer trägt Alleinschuld bei Unfall

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Dennoch hat die Fahrradfahrerin Klage gegen den Autofahrer erhoben, aber das berlandesgericht Köln hat festgestellt, dass sie zu einhundert Prozent für den Unfall verantwortlich ist. Das heißt auch, dass sie einhundert Prozent des Schadens tragen muss. – Länge 15 sec.
 
Mehr zu diesem Thema findet man unter www.verkehrsrecht.de.

Magazin: Wartepflichtiger Radfahrer trägt Alleinschuld beim Unfall

Anmod: Auf Radfahrer als „schwächere“ Verkehrsteilnehmer müssen vor allem Autofahrer besonders achten. Doch Radler können sich nicht darauf verlassen, immer Vorfahrt zu bekommen. Ein Radfahrer, der eine Vorfahrtsstraße überqueren möchte, trägt bei einem Unfall die alleinige Schuld.

Beitrag:

Die Situation war eindeutig: Der Autofahrer hatte Vorfahrt, die Radlerin nicht. Und es kam wie es komme musste – zum Crash. Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Dennoch hat die Fahrradfahrerin Klage gegen den Autofahrer erhoben, aber das Oberlandesgericht Köln hat festgestellt, dass sie zu einhundert Prozent für den Unfall verantwortlich ist. Das heißt auch, dass sie einhundert Prozent des Schadens tragen muss. – Länge 15 sec.

Die Begründung der Richter war eindeutig: Für die Radler gelten die gleichen Rechte und Pflichten auf der Straße. Daran ändert auch ein Schild nichts, dass auf die Pedalritter hinweist:

O-Ton: Sie haben keine anderen Rechte als die anderen Verkehrsteilnehmer. Das gilt auch in diesem Fall. Da stand ein Schild für die Vorfahrtsberechtigten ´Fahrradfahrer kreuzen´. Das heißt aber nicht, dass die Autos, die sich auf der Vorfahrtsstraße befinden, zum Warten verpflichtet sind. – Länge 15 sec.

Zudem habe die Radfahrerin das auf dem Fahrradweg angebrachte Verkehrszeichen „Vorfahrt gewähren“ missachtet, urteilten die Richter. Den Autofahrer treffe in diesem Fall also keine Schuld: Zum einen wurde bei der Beweisaufnahme keine Geschwindigkeitsüberschreitung festgestellt, zum anderen durfte er darauf vertrauen, dass die Radfahrerin sein Vorfahrtrecht beachten würde. Bettina Bachmann über die generellen Pflichten eines Radlers:

O-Ton: Er muss auch rote Ampeln respektieren, er darf Einbahnstraßen nicht in entgegengesetzter Richtung fahren und er muss die Vorfahrt achten. – Länge 8 sec

Mehr zu diesem Thema wie auch den passenden Verkehrsrechtsanwalt in der Nähe findet man unter www.verkehrsrecht.de oder unter 0 18 05 / 18 18 05.

Absage

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16Jun/09

O-Ton+Magazin: Kein Fahrverbot nach über zwei Jahren

O-Ton: Es heißt, dass er durch sein Verhalten nicht in unlauterer Weise dazu beigetragen hat, dass das Fahrverbot erst zweieinhalb Jahre nach Beginn der Tat ausgesprochen werden konnte. Und von daher, hat das Oberlandesgericht Hamm gesagt, kann ein Fahrverbot nicht mehr verhängt werden, da die sogenannte Denkzettelwirkung des Fahrverbots nicht mehr eintreten kann. – Länge 21 sec

Die Vorinstanz hatte eine Geldstrafe von 2.100 Euro und ein dreimonatiges Fahrverbot verhängt, die damit hinfällig waren.
Alle Informationen zu diesem Fall finden sich unter www.verkehrsrecht.de.

Magazin: Kein Fahrverbot nach über zwei Jahren

Eine Verkehrsstraftat, wie beispielsweise ein Fahrverbot, muss zeitnah geahndet werden. Nach zweieinhalb Jahren ist es nach Ansicht des Oberlandesgerichts Hamm dafür zu spät. Hören Sie mal den ganzen Fall.

Beitrag:

O-Ton: Das Landgericht Münster hatte wegen einer fahrlässigen Gefährdung des Straßenverkehrs eine Geldstrafe von 2.100 Euro und ein dreimonatiges Fahrverbot verhängt. – Länge 10 sec.

… erzählt Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft der Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins. Allerdings: Der Verstoß lag schon zweieinhalb Jahre zurück – zu lange, entschied die nächste Instanz, das Oberlandesgerichts Hamm. In der Begründung schrieben die Richter:

O-Ton: Es heißt, dass er durch sein Verhalten nicht in unlauterer Weise dazu beigetragen hat, dass das Fahrverbot erst zweieinhalb Jahre nach Beginn der Tat ausgesprochen werden konnte. Und von daher, hat das Oberlandesgericht Hamm gesagt, kann ein Fahrverbot nicht mehr verhängt werden, da die sogenannte Denkzettelwirkung des Fahrverbots nicht mehr eintreten kann. – Länge 21 sec

Denn das Fahrverbot muss in „zeitlicher Nähe“, so die Richter, des Verstoßes liegen. Sonst verpufft die Wirkung. Eine Faustregel, wie lange „diese zeitliche Nähe“ betragen sollte, gibt es aber nicht. Bettina Bachmann:

O-Ton: Das ist schwierig zu sagen, das Amtsgericht Bayreuth hatte bereits entschieden, dass bei zwei Jahren Frist zwischen Fahrverbot und Verkehrsverstoß kein Fahrverbot mehr verhängt werden darf. – Länge 8 sec.

Alle Informationen zu diesem Fall und zu einem Verkehrsanwalt in der Nähe finden sich unter www.verkehrsrecht.de.

Absage. 

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15Jun/09

Rauchen als Kündigungsgrund

In einem Betrieb, der Lebensmittel produziert, war der Kläger als Lagerarbeiter angestellt. Als der Geschäftsführer den Mann eines Tages im Lager beim Rauchen überraschte, sprach der Arbeitgeber eine Abmahnung aus. Aus Brandschutzgründen ebenso wie zum Schutz der dort lagernden Lebensmittel galt im Lager ein Rauchverbot. Im Laufe der nächsten drei Monate wiederholte sich der Vorfall, worauf der Betrieb dem Angestellten fristgerecht kündigte. Aufgrund des Alters des Angestellten und seiner langen Betriebszugehörigkeit erreichte der Betriebsrat eine Einigung mit dem Arbeitgeber, dass die Kündigung zurückgenommen würde. Voraussetzung: Der Mann durfte während der laufenden Kündigungsfrist nicht erneut gegen die Betriebsordnung verstoßen. Daran hielt sich der Lagerarbeiter, doch fünf Monate später rauchte er erneut im Lager. Der Arbeitgeber kündigte ihm erneut fristgerecht.

Die Kündigungsschutzklage des Mannes blieb in erster und zweiter Instanz erfolglos.
Sein Verhalten rechtfertige eine fristgemäße Kündigung als „ultima ratio“, urteilten die Richter, zumal der Mann durch die Abmahnung und die erste zurückgenommene Kündigung nachdrücklich gewarnt gewesen sei. Die lange Betriebszugehörigkeit des Angestellten wiege den Verstoß nicht auf.

Informationen: www.ag-arbeitsrecht.de

13Jun/09

Porsche plant neues Einstiegsmodell

Durch den Triebwerkstransfer könnte der Boxster nicht nur zu einem Preis von rund 40.000 Euro angeboten werden, er wäre auch das erste Porsche-Modell mit einem CO2-Ausstoß von weniger als 200 Gramm pro Kilometer.
Ob sich Porsche an dem VW-Sportwagenprojekt Bluesport beteiligt, ist jedoch weiter unklar. „Die Preissegmente im Bereich unter 33.000 Euro passen nicht zu unserem Businessmodell und der Marktpositionierung“, sagte Porsche-Produktionsvorstand Michael Macht in Leipzig. Der Mittelmotor-Roadster Concept Bluesport wird bei VW entwickelt, kann dort aber kaum auf profitable Stückzahlen kommen. Auch aus Imagegründen würde Volkswagen eine Beteiligung Porsches an dem Projekt begrüßen.