Tag Archives: Anwalt

17Jun/11

O-Ton + Magazin: Fahrraddiebstahl auf YouTube – mildere Strafe

 Wer ein Fahrrad stiehlt, muss mit seiner Bestrafung rechnen. Eine mildere Strafe kann sich derjenige erhoffen, dessen Tat auf YouTube angeprangert wurde. Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Ein Mann wurde beim Diebstahl eines Fahrrads auf frischer Tat ertappt, da ihn eine Überwachungskamera eines nahegelegenen Computerladens die ganze Zeit filmte und auch alle Details aufzeichnete, wie er ein Fahrrad gestohlen hat. Und der Inhaber des Computerladens hat das Video auf YouTube eingestellt, so dass breite Bevölkerungskreise die Tat verfolgen konnten. – Länge 20 sec.

Der Film wurde ein Renner im Netz, der Mann stellte sich schließlich – und bekam eine Geldstrafe von 1.800 Euro. Begründung: Das Video und Medienberichte darüber können als strafmildernd angesehen werden.
Mehr dazu unter verkehrsrecht.de.

Magazin: Fahrraddiebstahl auf YouTube – mildere Strafe

Wer ein Fahrrad stiehlt, muss mit seiner Bestrafung rechnen. Eine mildere Strafe kann sich derjenige erhoffen, dessen Tat auf YouTube angeprangert wurde. Über eine entsprechende Entscheidung des Amtsgerichts Erfurt informieren die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins.

Beitrag.

Es war ein ganz skurriler Fall, den die Richter da entscheiden mussten. Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Ein Mann wurde beim Diebstahl eines Fahrrads auf frischer Tat ertappt, da ihn eine Überwachungskamera eines nahegelegenen Computerladens die ganze Zeit filmte und auch alle Details aufzeichnete, wie er ein Fahrrad gestohlen hat. Und der Inhaber des Computerladens hat das Video auf YouTube eingestellt, so dass breite Bevölkerungskreise die Tat verfolgen konnten. – Länge 20 sec.

Der Film wurde ein Renner im Netz, 1.000-fach angeklickt. Verschiedene Medien berichteten auch darüber.

O-Ton: Sogar die eigene Tochter des Mannes hat ihren Vater auf Youtube erkannt und ihn mit seiner Tat konfrontiert. Der Dieb fühlte sich daraufhin so unwohl in seiner Haut, dass er sich der Polizei gestellt hat, um der Ermittlung dann auch zuvor zu kommen. – Länge 16 sec.

Der Fall landete dann schnell vor dem Amtsgericht – allerdings bei der Strafe drückten die Richter ein Auge zu. Eine Geldstrafe von 1.800 Euro – denn bei der Bemessung der Strafe berücksichtigte das Gericht auch die Prangerwirkung des Videos und die darauf basierenden Medienberichte als strafmildernd. Bettina Bachmann:

O-Ton: Man meinte, der Mann habe ja einiges schon erdulden und erleiden müssen, dadurch, dass das Video ja auf Youtube eingestellt worden sei. – Länge 6 sec.

Übrigens: Die Überwachungskamera musste schließlich anders eingestellt werden, sie zeigte zu viel vom Straßengeschehen. Dies sei aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht erlaubt.
Mehr dazu unter verkehrsrecht.de.

Absage

O-Ton zum Download

Magazin zum Download
————————

(Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, “Ziel speichern unter” )

Bitte senden Sie uns eine E-Mail auf die Adresse “service (at) vorabs.de”, wenn Sie das Audiomaterial verwendet haben.

Dabei entspricht (at) dem gewohnten Zeichen @, wir müssen aus Spam-Schutzgründen so schreiben.

17Jun/11

O-Ton + Magazin: Radfahrer muss Fahrrad über Zebrastreifen schieben

 Beim Überqueren eines Zebrastreifens haben Radfahrer nicht die gleiche Rechte wie Fußgänger. In dem Fall war eine Radlerin direkt von der Fahrbahn im rechten Winkel auf den Zebrastreifen gewechselt – und kollidierte durch den abrupten Richtungswechsel prompt mit einem Auto. Bettina Bachmann von den Verkehrsrechtsanwälten des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Da hat das Landgericht Frankenthal in der Pfalz entschieden, dass ein Fahrradfahrer, der mit dem Fahrrad den Zebrastreifen benutzt, kein Fußgänger ist; er also nicht den besonderen Schutz des Zebrastreifens genießt. Und der Fahrradfahrerin wurde ein Mitverschulden von 50 Prozent beim Unfall zugerechnet. – Länge 17 sec.

Mehr Informationen dazu unter www.verkehrsrecht.de.

Magazin: Radfahrer muss Fahrrad über Zebrastreifen schieben

Beim Überqueren eines Zebrastreifens haben Radfahrer nicht die gleiche Rechte wie Fußgänger. Kommt es zu einem Unfall, trägt der Radfahrer eine Mitschuld. Bei einem nicht absehbaren Einschwenken auf den Fußgängerüberweg kann den Radfahrer auch eine Alleinschuld treffen. Hier ist der ganze Fall:

Beitrag.

Gerade in der wärmeren Jahreszeit kann sich so ein Unfall immer wieder und überall abspielen. Eine Radlerin wechselt direkt von der Fahrbahn im rechten Winkel auf den Zebrastreifen – und kollidierte durch den abrupten Richtungswechsel prompt mit einem Auto. Dessen Fahrerin hatte schlichtweg nicht damit gerechnet, erzählt Bettina Bachmann von den Verkehrsrechtsanwälten des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Da hat das Landgericht Frankenthal in der Pfalz entschieden, dass ein Fahrradfahrer, der mit dem Fahrrad den Zebrastreifen benutzt, kein Fußgänger ist; er also nicht den besonderen Schutz des Zebrastreifens genießt. Und der Fahrradfahrerin wurde ein Mitverschulden von 50 Prozent beim Unfall zugerechnet. – Länge 17 sec.

Klingt erst einmal kompliziert, aber bei näherem Hinsehen ist klar: Fußgänger und Radfahrer sind eben nicht gleichzusetzen.

O-Ton SFX

Generell sei zu beachten, dass Radfahrer, die Zebrastreifen radfahrend und nicht schiebend benutzen, im Unrecht seien, urteilten die Richter. Bettina Bachmann:

O-Ton: Sie hätte absteigen müssen, sie hätte das Fahrrad schieben müssen. Es muss auch ein Autofahrer nicht damit rechnen, dass ein Fahrradfahrer, der auf der Straße fährt, den Zebrastreifen benutzt, auf dem Fahrrad. Da hätte sie auch erst nach hinten gucken müssen – kommt einer hinter mir? Und dann erst abbiegen dürfen auf den Zebrastreifen. – Länge 20 sec.

Mehr Informationen dazu unter www.verkehrsrecht.de.

Absage.

O-Ton zum Download

Magazin zum Download
————————

(Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, “Ziel speichern unter” )

Bitte senden Sie uns eine E-Mail auf die Adresse “service (at) vorabs.de”, wenn Sie das Audiomaterial verwendet haben.

Dabei entspricht (at) dem gewohnten Zeichen @, wir müssen aus Spam-Schutzgründen so schreiben.

17Jun/11

O-Ton: Vorfahrtstraßen auf Parkplätzen

 Auf Parkplätzen gilt grundsätzlich für Autofahrer erhöhte Rücksichtnahme und Sorgfalt. Doch wer hat wann Vorfahrt? Die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins verweisen in diesem Zusammenhang auf ein Urteil aus Berlin.
Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft:

O-Ton: Hier hat das Kammergericht Berlin entschieden, dass auf Parkplätzen bei nicht gleich berechtigten Straßen nicht der Grundsatz „rechts vor links“ gilt. Es hat derjenige Vorfahrt, der sich auf der Zufahrtsstraße zum Parkplatz befindet. D.h. dieser Straße, wo man nicht parkt, sondern eben in die Zufahrtsgassen ein- oder abbiegt. – Länge 18 sec.

Mehr dazu unter www.verkehrsrecht.de.

O-Ton zum Download

————————

(Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, “Ziel speichern unter” )

Bitte senden Sie uns eine E-Mail auf die Adresse “service (at) vorabs.de”, wenn Sie das Audiomaterial verwendet haben.

Dabei entspricht (at) dem gewohnten Zeichen @, wir müssen aus Spam-Schutzgründen so schreiben.

17Jun/11

O-Ton: Führerscheinprüfung auf Deutsch

 Die theoretische Fahrerlaubnisprüfung in Deutschland kann neben Deutsch auch in einigen anderen Sprachen abgelegt werden. Allerdings: Eine Tamilin aus Sri Lanka kann diese Prüfung nicht in ihrer Muttersprache absolvieren, entschied das Verwaltungsgericht Berlin.
Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Die Richter haben darauf hingewiesen, dass nach der Fahrerlaubnisverordnung die theoretische Führerscheinprüfung in deutscher Sprache abgelegt werden muss. Es gibt einige Fremdsprachen, die zulässig sind, aber tamilisch gehört nicht dazu und deswegen musste die Frau ihre Führerscheinprüfung auf Deutsch absolvieren. – Länge 20 sec.

Neben Englisch oder Französisch gehören auch Italienisch, Türkisch und Polnisch dazu. Mehr dazu unter verkehrsrecht.de.

O-Ton zum Download

————————

(Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, “Ziel speichern unter” )

Bitte senden Sie uns eine E-Mail auf die Adresse “service (at) vorabs.de”, wenn Sie das Audiomaterial verwendet haben.

Dabei entspricht (at) dem gewohnten Zeichen @, wir müssen aus Spam-Schutzgründen so schreiben.

16Jun/11

An privatisiertes Unternehmen überlassene Beschäftigte des öffentlichen Dienstes haben Betriebswahlrecht

 Kiel/Berlin (DAV). An eine privatwirtschaftlich organisierte Tochtergesellschaft langfristig überlassene „Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes“ zählen und wählen bei der Betriebsratswahl im Beschäftigungsbetrieb mit. Außerdem sind sie dort auch wählbar. Das hat das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein in mehreren Wahlanfechtungsverfahren entschieden (AZ: 3 TaBV 31/10 vom 23. März 2011 und 2 TaBV 35/10 vom 5. April 2011), wie die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) mitteilt.

Im Jahre 2005 hatte ein als öffentlich-rechtliche Körperschaft betriebenes Klinikum den gesamten Servicebereich auf eine neu gegründete Tochtergesellschaft ausgegliedert. Diese unterhält an zwei Standorten in Schleswig-Holstein Betriebe. Seit Anfang 2010 ist ein privater Investor zu 49 Prozent an der Tochtergesellschaft beteiligt. Die Arbeitsverträge aller von dieser Ausgliederung schon 2005 betroffenen Arbeitnehmer blieben unverändert und richten sich weiterhin nach den Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes. Alle Mitarbeiter widersprachen einem Vertragswechsel zum privaten Arbeitgeber und sind seit 2005 unverändert an ihren alten Arbeitsplätzen im Betrieb des Tochterunternehmens tätig. Die Tochtergesellschaft erstattet dem Klinikum für die gestellten Arbeitnehmer die Vergütung, erteilt die fachlichen Weisungen, darf aber zum Beispiel keine Kündigungen aussprechen.

Bei der Betriebsratswahl 2010 in dem Tochterunternehmen durften die 221 bzw. 284 überlassenen Arbeitnehmer wählen. Zwei Vorschlagslisten zweier Gewerkschaften hatte der Wahlvorstand allerdings nicht zugelassen, weil auf ihnen mehrere vom Klinikum gestellte Beschäftigte standen. Diese konnten nicht gewählt werden. An einem Standort wurde deshalb auch anstelle eines dreizehnköpfigen Betriebsrats nur ein Gremium aus 11 Betriebsratsmitgliedern gewählt.

Die beiden Gewerkschaften waren mit ihren Wahlanfechtungsverfahren durch zwei Instanzen erfolgreich. Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes, die langfristig einer privatrechtlich organisierten Tochtergesellschaft gestellt seien, seien in ihrem Einsatzbetrieb bei Betriebsratswahlen wahlberechtigt. Sie seien außerdem auch wählbar und bei der Betriebsratsgröße mitzuzählen, so die Richter. Das folge aus der seit August 2009 geltenden gesetzlichen Neuregelung des Betriebsverfassungsrechts.

Eine Entscheidung vom 27. April 2010 in einem dritten Wahlanfechtungsverfahren (3 TaBV 36/10) betraf einen ähnlich gelagerten Sachverhalt. Dort hatte der Wahlvorstand vier Arbeitnehmer mitgezählt, die ein Landkreis nach Ausgliederung einer privatisierten Tochtergesellschaft dieser überlassen hatte. Mit diesen Arbeitnehmern hatte der Wahlvorstand einen fünfköpfigen Betriebsrat wählen lassen. Die Arbeitgeberin meinte, es hätte nur ein dreiköpfiger Betriebsrat gewählt werden dürfen.

In allen drei Verfahren ist die Rechtsbeschwerde aufgrund der neuen Gesetzeslage wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen worden. Aktenzeichen des Bundesarbeitsgerichts sind noch nicht bekannt.

Informationen: www.ag-arbeitsrecht.de