Wie werden wir in zehn oder zwanzig Jahren arbeiten? So richtig weiß das heute noch niemand, aber einig sind sich alle: Die Arbeit wird eine andere sein. Mehr Freizeit, mehr Flexibilität und mehr Wettbewerb – das sind einige Eckpfeiler. Darüber wird derzeit auch in Berlin heftig debattiert. Weiter
Tag Archives: Arbeit
Magazin: PEAG Personaldebatte zum Frühstück
Das beherrschende Thema derzeit: Flüchtlinge, die aus den Krisenländern des Nahen Ostens nach Europa und vor allem Deutschland kommen. Politik, Wirtschaft und Gesellschaft sind an dieser Stelle gemeinsam gefordert, um bestmöglich mit dieser Herausforderung umzugehen. Weiter
O-Ton: Chef muss Teilzeit meist erlauben
Arbeitnehmer haben in der Regel Anspruch auf Teilzeitarbeit. Ausnahmen bestehen dann, wenn betrieblichen Gründe dagegen sprechen. Aber vorher muss der Chef sowohl intern als auch extern nach einem Ersatz suchen. Dies ergibt sich auf eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Mönchengladbach.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:
O-Ton: Andernfalls muss der Arbeitgeber nachweisen, dass er alles dafür getan hat, einen Teilzeitarbeitsplatz einzurichten. Dazu gehört, erst einmal im Betrieb zu schauen, möchte jemand anderes die Arbeit übernehmen oder einen Vollzeitarbeitsplatz teilen. Wenn das nicht ausreicht, muss er auch schauen, dass er jemand anderes für den freiwerdenden Teil einstellen kann. Das Ganze muss er auch nachweisen, nur dann kann er von seiner Pflicht, den Arbeitnehmer auch Teilzeit arbeiten zu lassen, befreit werden. – Länge 26 sec.
Information: www.anwaltauskunft.de
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O-Ton: Krankschreibung ab dem ersten Tag: Ist das rechtens?
Eine Krankschreibung ist grundsätzlich erst nach drei Tagen Abwesenheit fällig – das glauben zumindest die meisten Arbeitnehmer. Dabei kann der Chef selbst entscheiden, wann er ein Attest sehen will. Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft. Weiter
O-Ton: Straftat in der Freizeit kann zu Kündigung führen
Begeht ein Arbeitnehmer in seiner Freizeit eine Straftat, die negative Auswirkungen auf seinen Arbeitgeber hat, kann dies zu einer fristlosen Kündigung führen. So entschied das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz. Weiter