Manche Landstraßen sind für Motorradfahrer besonders attraktiv. Schnelle, scharfe Kurvenfolgen geben ein besonderes Fahrgefühl. Mitunter häufen sich dann aber auch dort die Unfälle. Kann ein Landkreis solche Streckenabschnitte für Motorräder komplett sperren?
Nein, so das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen.
Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltverein:
O-Ton: Da hat dann das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden, dass das nicht gerechtfertigt war. Es hätte genügt, die Strecken an den Tagen, an denen sie stark frequentiert wird von Motorradfahrern – d.h. am Wochenende zu sperren. Die Sperrung unter der Woche war nicht rechtmäßig, sondern unverhältnismäßig. – Länge 25 sec.
Dan ganzen Fall zum Nachlesen gibt es unter verkehrsrecht.de.
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