Wenn ein Radfahrer bei einem Unfall mit einem Auto den Radweg nicht benutzt hat, haftet er zu 25 Prozent mit. Das gilt auch dann, wenn er mit einem auf einer kurvigen Bergstraße schnell fahrenden Motorrad kollidierte. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München.
Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:
O-Ton: Der Fahrradfahrer benutzte den Radweg nicht, deswegen hat das OLG München entschieden, dass er 25 Prozent des Schadens selbst tragen muss. Wenn ein OLG entscheidet – ein Oberlandesgericht ist ja ein höheres Gericht – dann ist davon auszugehen, dass das eine Rechtsprechung ist, die übernommen wird. – Länge 16 sec.
Den ganzen Fall zum Nachlesen gibt es unter www.verkehrsrecht.de
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