O-Ton: Kein Schadensersatz für Radfahrer wegen Mülltonnen auf Radweg

Ein Radfahrer kann keinen Schadensersatz verlangen, wenn er auf dem Radweg stehende Mülltonnen nicht ausreichend umfährt. So entschied das Landgericht Frankenthal. In dem Fall versuchte ein Radfahrer, von einem Abfallentsorger Schmerzensgeld zu erstreiten. Dessen Mitarbeiter hatten Mülltonnen auf den Radweg gestellt – damit war der Radler kollidiert.

Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins über die Begründung des Gerichts:

O-Ton: Wenn sich Mülltonnen auf einem Radweg befinden, dann sind die ein Hindernis für den Radfahrer. Aber der Radfahrer sieht ja dieses Hindernis. Und es ist ein stehendes Hindernis, so dass ihm zugemutet werden kann, die Mülltonnen zu umfahren. – Länge 15 sec.

Mehr Informationen dazu unter www.verkehrsrecht.de

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