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23Mrz/11

Verstoß gegen Konkurrenzschutzklausel: Keine Mietminderung möglich

 Dresden/Berlin (DAV). Verstößt der Vermieter gegen eine im Mietvertrag festgelegte Konkurrenzschutzklausel, liegt kein Mangel der Mietsache vor. Der Mieter kann daher die Miete nicht mindern, jedoch Ersatz des aus dem Verstoß entstandenen Schadens verlangen. Das Oberlandesgericht Dresden gab am 20. Juli 2010 (AZ: 5 U 1286/09) einem Orthopäden Recht, dem der Vermieter im gleichen Gebäude einen Arzt für die Fachrichtung Chirurgie/Unfallchirurgie vor die Nase setzte.

In dem von der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien des Deutschen Anwaltsvereins (DAV) mitgeteilten Fall mietete 2002 ein Orthopäde Räume für eine Arztpraxis. Der Vermieter gewährte dem Mieter im Mietvertrag Konkurrenzschutz für die Fachrichtung Orthopädie. Im Sommer 2003 vermietete er einem anderen Arzt Räume mit einer Laufzeit von zehn Jahren für eine ärztliche Praxis der Fachdisziplin Chirurgie/Unfallchirurgie. Der Orthopäde zahlte daraufhin die Miete nur noch unter Vorbehalt, da er in der neuen Praxis eine Konkurrenz sah. Er verlangte vom Vermieter die Beseitigung der Konkurrenzsituation und die Rückzahlung überzahlter Miete.

Vor Gericht hatte er damit nur teilweise Erfolg. Aufgrund der Konkurrenzschutzklausel habe der Orthopäde einen vertraglichen Anspruch auf Herstellung und Beibehaltung des Konkurrenzschutzes. Der Vermieter müsse also versuchen, das Mietverhältnis mit dem anderen Arzt zu beenden. Selbst wenn er den Vertrag aufgrund der langen Laufzeit mit dem Chirurgen nicht kündigen könne, sei zumindest der Versuch zu unternehmen, einvernehmlich eine vorzeitige Vertragsaufhebung herbeizuführen. Da der Vermieter das nicht versucht habe, sei die Beseitigung der Konkurrenzsituation noch nicht unmöglich. Der Orthopäde könne allerdings keine Mietminderung vornehmen. Die bestehende Konkurrenzsituation sei kein Mangel der Mietsache. Dies sei nur dann der Fall, wenn eine unmittelbare Beeinträchtigung der Tauglichkeit oder eine unmittelbare Einwirkung auf die Gebrauchstauglichkeit der Mietsache vorliege. Der Arzt könne jedoch weiterhin die Räume als Arztpraxis betreiben. Er könne allerdings Schadensersatz verlangen, müsse in einem solchen Fall aber exakt darlegen, worin der Schaden liege.

Nach Ansicht der DAV-Immobilienrechtsanwälte ist der Nachweis eines solchen Schadens ausgesprochen schwierig. Sinnvoller ist es, direkt eine Vertragsstrafe bei Verstoß gegen die Konkurrenzschutzklausel oder ein Sonderkündigungsrecht zu vereinbaren. Weitere Informationen rund um das Mietrecht sowie eine Anwaltssuche für im Mietrecht spezialisierte Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte unter www.mietrecht.net

23Mrz/11

Tätig für zwei Seiten

 München/Berlin (DAV). Ein Makler hat keinen Anspruch auf Zahlung einer Provision, wenn er eine Wohnung vermittelt, die ihm selbst gehört. Das gilt auch, wenn die Vermögensverwalterin des Wohnungseigentümers bei der Vermittlung der Wohnung für ein Maklerbüro tätig wird. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin.

In dem vom Amtsgericht München am 29. April 2010 entschiedenen Fall (AZ: 282 C 33538/09) hatte ein Maklerbüro ein Inserat geschaltet, in dem es eine Zwei-Zimmer-Wohnung in München anbot. Es meldete sich eine Interessentin, der das Maklerbüro eine Ansprechpartnerin nannte. Diese führte mit der Frau eine Besichtigung der Wohnung durch. Sie übergab ihr sämtliche Informationen zu der Wohnung, nahm eine Selbstauskunft entgegen und versprach eine Reservierung der Wohnung. Nachdem der Mietvertrag abgeschlossen war, bezahlte die neue Mieterin 2.667 Euro Provision an das Maklerbüro. Als sie jedoch erfuhr, dass ihre Ansprechpartnerin die Vermögensverwalterin des Wohnungseigentümers war, verlangte sie die Provision zurück. Schließlich verbiete das Gesetz, dass der Eigentümer für die Vermittlung seiner Wohnung Geld verlange. Dies müsse auch für seine Vermögensverwalterin gelten.

Die Richterin gab der Mieterin Recht. Ein Provisionsanspruch sei dann ausgeschlossen, wenn der Makler einen Mietvertrag zu einer Wohnung vermittle, deren Eigentümer er sei. Hintergrund dieser gesetzlichen Regelung sei es, Wohnungssuchende vor ungerechtfertigten wirtschaftlichen Belastungen zu schützen, die sich häufig aus missbräuchlichen Vertragsgestaltungen oder unlauteren Geschäftsmethoden ergäben. Außerdem soll damit verhindert werden, dass Wohnungsvermittler Entgelte fordern, obwohl eine echte Vermittlertätigkeit gar nicht vorliege.

Im vorliegenden Fall sei der Vermögensverwalterin des Eigentümers daran gelegen gewesen, die Wohnung zügig und unproblematisch zu einer möglichst hohen Miete zu vermitteln. Da sich das Maklerbüro ihrer Dienste bedient habe, müsse es sich auch dieses Eigeninteresse zurechnen lassen. Daran ändere auch nichts, dass die Vermögensverwalterin bei der eigentlichen Unterzeichnung des Mietvertrages und der Wohnungsübergabe in Urlaub gewesen sei. Sie habe die wesentlichen Informationen zum Wohnobjekt weitergegeben und die Wohnungsbesichtigung durchgeführt. Dies seien eindeutig Maklertätigkeiten.

Informationen: www.mietrecht.net

21Mrz/11

O-Ton-Paket aus der SAT.1 Talksendung „Eins gegen Eins“

Die Bundesregierung sieht sich nach ihrer Entscheidung gegen eine Beteiligung an einem Kampfeinsatz gegen Libyen nicht in der Isolation. In der SAT.1 Talksendung „Eins gegen Eins“ verteidigte Bundesaußenminister Guido Westerwelle (FDP) am Montagabend erneut den Beschluss.

O-Ton-Paket Westerwelle Libyen – frei bei Nennung der Quelle.

Nach der beschlossenen dreimonatigen Aussetzung der Laufzeitverlängerung für 17 deutsche Reaktoren hat Bundesaußenminister Guido Westerwelle vor einseitiger Betrachtung gewarnt. „Wenn man über Energiepolitik spricht, darf man nicht nur das Risiko der einen Energiegewinnung sehen, sondern man muss auch die Risiken der anderen Energiegewinnungsformen sehen, zum Beispiel auch des Klimawandels“, sagte der FDP-Politiker am Montagabend in der SAT.1 Talksendung „Eins gegen Eins“.

O-Ton-Paket Westerwelle Atom – frei bei Nennung der Quelle.

In der Debatte um den Kurswechsel der Union in der Atompolitik hat Baden-Württembergs Umweltministerin Tanja Gönner die Haltung ihrer Partei verteidigt. „Die Atomkraftwerke sind sicher. Aber es gebe die Frage, welche Sicherheitsreserven haben wir“, sagte die CDU-Politikerin am Montagabend in der SAT.1 Talksendung „Eins gegen Eins“.

O-Ton-Paket Gönner – frei bei Nennung der Quelle.

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21Mrz/11

Westerwelle: Deutschland nach Libyen-Entscheidung nicht in der Isolation

Berlin – Die Bundesregierung sieht sich nach ihrer Entscheidung gegen eine Beteiligung an einem Kampfeinsatz gegen Libyen nicht in der Isolation. In der SAT.1 Talksendung „Eins gegen Eins“ verteidigte Bundesaußenminister Guido Westerwelle (FDP) am Montagabend erneut den Beschluss. Man habe abwägen müssen: „Dann sieht man einerseits das Elend, das dieser schreckliche Diktator anrichtet. Andererseits sieht man natürlich auch die großen Gefahren, die mit einem Militäreinsatz verbunden sind“. Westerwelle erinnerte an den Irak- und den Afghanistankrieg. Deutschland sei „überhaupt nicht“ isoliert, „mehr als die Hälfte der Mitgliedsstaaten in der Europäischen Union schickt keine Soldaten nach Libyen“.

Westerwelle sagte, er müsse selbst von der Entscheidung überzeugt sein: „Denn ich muss nachher den Familien in die Augen sehen können, wenn sie in einem solchen Kriegseinsatz vielleicht ihre Töchter oder ihre Söhne haben.“ Daher sei die Entscheidung, sich mit Soldaten an dem Einsatz zu beteiligen, eine „ganz schwere Abwägungsentscheidung“. Deutschland habe sich dagegen entschieden, weil ein solcher Krieg auch große Risiken nach sich ziehen könne, „dass man die guten Absichten möglicherweise gar nicht erreicht, sondern das glatte Gegenteil.“

21Mrz/11

Umweltministerin Gönner verteidigt Moratorium

Berlin – In der Debatte um den Kurswechsel der Union in der Atompolitik hat Baden-Württembergs Umweltministerin Tanja Gönner die Haltung ihrer Partei verteidigt. „Die Atomkraftwerke sind sicher. Aber es gebe die Frage, welche Sicherheitsreserven haben wir“, sagte die CDU-Politikerin am Montagabend in der SAT.1 Talksendung „Eins gegen Eins“. Sie fügte hinzu: „Und genau dort ist jetzt die Situation nach Japan: Müssen wir diese Sicherheitsreserven erhöhen – ja oder nein?“ Dabei werde nun untersucht, ob es „zusammenwirkende Dinge“ gebe, die bisher nicht vorstellbar waren.