Schüler sind während des Schulbesuchs durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Ein Schulunfall gilt damit rechtlich als Arbeitsunfall. Der Versicherungsschutz erfasst auch den Schulweg und bestimmte Tätigkeiten außerhalb der eigentlichen Teilnahme am Unterricht. Aber im Detail kann es schwierig werden.
So versagte das Landessozialgericht Baden-Württemberg einem Schüler den Versicherungsschutz. Der Junge hatte während des Eishockeytrainings in einem Verein nach der Schule eine Sportverletzung erlitten.
Swen Walentowski vom Rechtsportal anwaltauskunft.de antwortet dazu auf folgende Fragen:
1. Wie weit reicht der Versicherungsschutz genau?
2. Und warum hat der Junge keinen Versicherungsschutz? Das Training war im Anschluss zum Schulunterricht?
Ausführlich gibt es diesen Fall unter anwaltauskunft.de.