Der Arbeitgeber darf seinen Angestellten kein Homeoffice vorschreiben. Dies ergibt sich weder aus dem Weisungsrecht des Arbeitgebers noch aus der Verpflichtung des Arbeitnehmers aus seinem Vertrag. Erst Recht darf keine Kündigung wegen der Verweigerung der telearbeit ausgesprochen werden, so das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.
O-Ton: Da hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg gesagt: Nee, dieses Weisungsrecht gibt es so nicht, solange der Arbeitsvertrag nichts anderes hergibt. Wenn im Arbeitsvertrag nicht drin steht: „Der Arbeitgeber kann auch Homeoffice anordnen oder ähnliches“, dann kann er das nicht sagen. Das gibt das Weisungsrecht nicht her. Hat einer gesagt, ich will das nicht und wurde daraufhin gekündigt, dann ich auch diese Kündigung unwirksam. – Länge 24 sec.
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