O-Ton: Auto nicht „fabrikneu“ bei falscher Erstzulassung

Wenn Neufahrzeuge kurzzeitig zugelassen werden, sind sie nicht mehr „fabrikneu“ und verlieren dadurch an Wert. In dem Fall leaste eine Frau einen Wagen und wollte nach Vertragsende den Wagen kaufen. Sie erfuhr dadurch erst von der vorherigen Zulassung und klagte – und erstritt über 3.000 Euro Wertminderung.

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Ein Auto ist nur dann fabrikneu, wenn es vor Ihnen noch auf niemanden anderes zugelassen wurde. Das war deshalb strittig, weil das Auto zunächst versehentlich auf eine dritte Person zugelassen wurde. Das hat man dann nach zwei Wochen gemerkt und das Auto auf den jetzigen Eigentümer zugelassen, aber dann war das Auto schon nicht mehr fabrikneu aufgrund der vorangegangenen Zulassung. – Länge 23 sec.

Mehr Informationen unter verkehrsrecht.de

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