Vom Regelbedarf bei Hartz IV ist der Bedarf bei Schwangerschaft und Geburt nicht umfasst. Beim ersten Kind hat man daher Anspruch auf eine Erstausstattung. In Einzelfällen kann das auch beim zweiten Kind so sein, entschied das Sozialgericht Karlsruhe.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:
O-Ton: Unter Umständen kann man auch die Erstausstattung für das zweite Kind beantragen und bewilligt bekommen und hat einen Anspruch darauf. Normalerweise soll man die Sachen vom ersten Kind aufheben. Aber nicht immer ist das zweite Kind geplant oder kommt plötzlich erst nach vielen Jahren. Dann kann ein Anspruch auf eine zweite Erstausstattung bestehen. – Länge 21 sec.
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