O-Ton: Beim Blitzer-Foto muss die Datenleiste des Messfotos vollständig sein

Man muss einem Autofahrer schon nachweisen, dass er zu schnell unterwegs war. Allein das Foto und das Kennzeichen reichen für eine Verurteilung nicht aus. Die Datenzeile im Foto, aus der sich unter anderem die gefahrene Geschwindigkeit ergibt, muss lesbar sein, so das Amtsgericht Dortmund.

Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Es muss erkennbar sein, wie hoch Ihre Geschwindigkeit war. In dieser Datenzeile muss erkennbar sein, wie viel Sie gefahren sind. Das Foto ist sonst nichts wert in dem Bußgeldverfahren, so dass Sie nicht bezahlen müssen. Und es lohnt sich aus deswegen zum Anwalt zu gehen, weil er kann ja Einsicht nehmen in die komplette Akte und kann schauen, ob vielleicht noch etwas anderes nicht in Ordnung war. – Länge 24 sec.

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