O-Ton: Betriebsgefahr bei überbreitem Anhänger

Wer mit einem besonders breiten Anhänger unterwegs ist, muss entsprechend aufmerksam sein. Seine Betriebsgefahr ist aufgrund der Breite des Anhängers höher. In dem Fall stieg ein Mann unachtsam in seinen parkenden Wagen, der Laster mit dem breiten Hänger beschädigte die Fahrertür.

Kein Schadenersatz, aber….entschied das Oberlandesgericht Celle.

Swen Walentowski von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Schuld ist grundsätzlich derjenige, der einsteigt. Weil wer an der roten Ampel steht, der muss auf den Verkehr nach vorne achten. Wenn grün wird, durfte er losfahren ohne in den Rückspiegel geschaut zu haben. Er war ja mit seinem Transporter längst an dem geparkten Fahrzeug vorbeigefahren. Allerdings haftet der Fahrer des Transporters mit – aufgrund der Betriebsgefahr seines Anhängers. – Länge 22 sec.

Mehr Informationen zu dem Fall unter www.verkehrsrecht.de

Download O-Ton

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