Wenn Chef das Diensthandy ihrer Mitarbeiter orten wollen, dann benötigen sie dafür das Einverständnis des Arbeitnehmers. Zudem: Kontrollen sind nur unter strengen Auflagen möglich.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft, sagt: Nur weil der Chef neugierig ist, darf er nicht orten.
O-Ton: Etwas anderes könnte gelten, wenn ich ein konkretes Interesse daran habe, zu wissen, wo die Mitarbeiter sind – bei Logistikunternehmen. Aber auch sie müssen es begründen und sie dürfen es nur mit dem Einverständnis des Betroffenen. Das darf man nicht im Arbeitsvertrag regeln, sondern es muss eine gesonderte Erklärung sein und der Betroffene muss sein Einverständnis freiwillig gegeben haben. – Länge 25 sec.
Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.
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