Corona erschwert den persönlichen Kontakt. Leben die Eltern getrennt, kann der Umgang des umgangsberechtigten Elternteils zum Streitpunkt werden. Das Oberlandesgericht Braunschweig machte nun deutlich: Die Corona-Pandemie rechtfertigt nicht, den Umgang auszusetzen.
Das wollte die Mutter eines sechsjährigen Mädchens erreichen, die vom Vater getrennt lebt.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft über das Urteil:
O-Ton: Wenn jetzt der Vater selbst oder einer seiner Haushaltsangehörigen unter Quarantäne steht oder aber an Covid erkrankt, dann kann er nicht verlangen, dass das Kind zu ihm nach Hause in den Haushalt kommt. Erkrankt das Kind allerdings an Covid 19, dann berührt es das umgangsrecht nicht. Dann kann der Vater weiterhin das Kind sehen. Nur wenn er selbst oder ein Familienangehöriger erkrankt, dann kann er das Kind nicht sehen. – Länge 30 sec
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