Nicht jeder möchten Besucher in seine Wohnung oder sein Haus lassen. Ein Ehepaar aus dem Raum Bamberg hatte Bedenken gegen technische Neuerungen bei Wasserzählern. Das Paar wollte sich aus datenschutzrechtlichen und gesundheitlichen Gründen gegen den Einbau von Funkwasserzählern wehren.
Dies müssen sie aber hinnehmen, so der Bayerische Verwaltungsgerichtshof.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft über das Urteil:
O-Ton: Wasserversorgung gehört zur Daseinsvorsorge, auch das Ablesen. Ein Funkwasserzähler sei weniger invasiv, weil die Leute nicht mehr zum Ablesen nach Hause kommen. Und deshalb tritt hier ein Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung in den Hintergrund. Und außerdem sei dies nicht nur die schonendere Art der Datenerfassung, auch die Strahlungsleistung ist viel geringer als von einem Handy. Und der Wasserzähler hängt meist nicht im Schlafzimmer, sondern im Keller. – Länge 28 sec.
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