O-Ton: Ende der Geschwindigkeitsbegrenzung hinter der Kurve

Gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung im Zusammenhang mit einer Rechtskurve, endet sie, sobald die Strecke wieder geradeaus verläuft. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts in Düsseldorf. Dort war ein Mann nach der Rechtskurve geblitzt worden.

Das Gericht war der Meinung: Zu Unrecht.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Auf dem Schild, auf der Stange, war die Geschwindigkeitsbegrenzung. Auf der gleichen Stange war das Kurvenschild. Also bezog sich die Geschwindigkeitsbegrenzung auf die Kurve. Als die Kurve vorbei war, gab es keine Aufhebung und der Mann beschleunigte und wurde dann geblitzt. Zu unrecht, wie das Düsseldorfer Landesgericht entschieden hat. – Länge 22 sec.

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