O-Ton: Falsch geparkt am Duplex-Stellplatz

Wer seinen Pkw auf einem Duplex-Stellplatz falsch abstellt, bleibt auf seinem Schaden sitzen. Hebt oder senkt der andere Parkplatzinhaber die Vorrichtung, muss er nicht haften, entschied das Amtsgericht München.

Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Eine Frau parkte in einer Duplex-Garage und sie parkte nicht korrekt. Ihr Heck stand etwas über den Parkplatz hinaus. Der Besitzer der anderen Garage setzte den Mechanismus in Bewegung und dann kam es zu einer Beschädigung des Wagens. Zahlen muss derjenige, der schlecht geparkt hat. Und nicht derjenige, der den Hebel umgelegt hat. – Länge 23 sec.

Mehr Informationen zu diesem Urteil unter verkehrsrecht.de.

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