Wenn Kraftfahrzeughändler sich als unzuverlässig erweisen, droht ihnen der Verlust des roten Dauerkennzeichens. So erging es auch einem Händer, der privat und ohne Fahrtenbuch mit dem eigentlich nur für kurze Überführungen zulässigen Kennzeichen unterwegs war.
Er klagte gegen die Entscheidung und verlor vor dem Verwaltungsgericht Koblenz.
Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins über das Urteil:
O-Ton: Das ist berechtigt, weil nur an zuverlässige Kraftfahrzeughändler rote Dauerkennzeichen verliehen werden sollen. Es ist nicht erlaubt, dass sie zu privaten Zwecken mit roten Dauerkennzeichen fahren. – Länge 13 sec.
Mehr dazu unter verkehrsrecht.de.
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