Wer im Winter sein Auto wäscht, weiß, dass es dabei glatt werden kann. Und da dies allgemein bekannt ist, muss ein Betreiber eines Waschplatzes auch nicht extra Warnschilder aufstellen. So entschied das Oberlandesgericht Hamm und wies die Klage auf rund 20.000 Euro Schadenersatz und ein Schmerzensgeld einer Frau ab.
Die Dame war dort ausgerutscht.
Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.
O-Ton: Ist ja klar – Sie waschen Ihr Auto und dann kann es ganz schnell sein, dass das Wasser, das auf den Asphalt läuft, gefriert. Und das ist eigentlich im Rahmen des ganz Normalen, was immer passieren kann. So dass man das eigentlich als normaler mitdenkender Mensch auch im Auge haben muss. Daher wird keine Verkehrssicherungspflicht verletzt und ich muss keine Schilder aufhängen: „Bitte beachten Sie, wenn Sie Ihr Auto waschen, kann es zur Eisbildung um Ihr Auto herum kommen.“ – Länge 26 sec.
Den ganzen Fall zum Nachlesen gibt es unter verkehrsrecht.de.
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Magazin: Glätte beim einem Selbstbedienungswaschplatz
Wer imWinter sein Auto wäscht, kennt das Phänomen: Es kann rund ums Auto glatt werden. Und da dies allgemein bekannt ist, muss ein Betreiber eines Waschplatzes auch nicht extra Warnschilder aufstellen. Trotzdem landete der Fall vor Gericht.
Beitrag:
Es gibt eine ganze Reihe von Pflichten, die auf einen zukommen können. Und bald ist es wieder so weit: Da haben Hausbesitzer beispielsweise die Pflicht zum Schneeschieben.
O-Ton: Das nennen wir Verkehrssicherungspflichten. Also wenn Sie eine Anlage betreiben, dann müssen Sie vor gewissen Gefahren warnen. Oder wenn die Gemeinde einen Weg nicht streut, dann muss sie auch sagen, im Winter wird nicht gestreut – Benutzen auf eigene Gefahr. – Länge 13 sec.
…sagt Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins. Und jetzt blicken wir mal zurück:
O-Ton: SFX:
Der Winter 2013 war ziemlich lang und kalt. Im Februar wusch eine Frau bei Temperaturen um null Grad ihr Auto in einer Selbstbedienungswaschanlage. Das Wasser gefror teilweise, die Frau stürzte und wollte von dem Betreiber Schadenersatz und ein Schmerzensgeld.
O-Ton: SFX
Alles in allem knapp 20.000 Euro. Doch die Richter am Oberlandesgericht Hamm lächelten nur mitleidig. Bettina Bachmann:
O-Ton: Ist ja klar – Sie waschen Ihr Auto und dann kann es ganz schnell sein, dass das Wasser, das auf den Asphalt läuft, gefriert. Und das ist eigentlich im Rahmen des ganz Normalen, was immer passieren kann. So dass man das eigentlich als normaler mitdenkender Mensch auch im Auge haben muss. Daher wird keine Verkehrssicherungspflicht verletzt und ich muss keine Schilder aufhängen: „Bitte beachten Sie, wenn Sie Ihr Auto waschen, kann es zur Eisbildung um Ihr Auto herum kommen.“ – Länge 26 sec.
Den ganzen Fall zum Nachlesen gibt es unter verkehrsrecht.de.
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