Für die Fahrt mit einem E-Scooter gelten die gleichen Promillegrenzen wie bei Pkw. E-Scooter sind Fahrrädern nicht gleichgestellt, eine Orientierung an der Gefährlichkeit eines Fahrzeuges gibt es nicht. Es kommt allein auf die Eigenschaft als „Kraftfahrzeug“ an, entschied das Landgericht Osnabrück.
O-Ton: E-Scooter werden von der Rechtsprechung Autos gleichgestellt, bei 1,1 Promille sind Sie absolut fahruntüchtig. Das ich auch gerechtfertigt, weil E-Scooter viel mehr mit einem Auto gemein haben als mit einem Fahrrad. – Länge 19 sec
In dem Fall ging es um einen jungen Mann, dessen Blutprobe 1,54 Promille ergab. Der Führerschein wurde damit entzogen, seiner Berufung auf die für Fahrradfahrer geltende 1,6 Promille folgten die Richter nicht. Nachzulesen unter verkehrsrecht.de.
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