O-Ton: Kein Abzug der Mehrwertsteuer bei Autokauf von Privat

Die Kaskoversicherung muss nach einem Verkehrsunfall auch die Kosten für die Wiederbeschaffung des Fahrzeugs übernehmen – inklusive der Mehrwertsteuer. So entschied das Oberlandesgericht Celle.

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins, über diesen Fall:

O-Ton: Der Kläger kaufte aus Privathand ein neues Auto. Der Wiederbeschaffungswert lag bei 60.000 und der Brutto-Wiederbeschaffungswert bei 64.000. Und die Kasko-Versicherung hat dann einfach die Mehrwertsteuer abgezogen und gemeint, es reiche, wenn sie 60.000 überweise. Das hat aber das Oberlandesgericht Celle für nicht richtig gehalten und geurteilt, dass der Brutto-Wiederbeschaffungswert, also der Wert einschließlich der Mehrwertsteuer, zu ersetzen ist. – Länge 27 sec.

Information: www.verkehrsrecht.de

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