Wenn sich hinter einem Arbeitsvertrag als Hauswirtschafterin eigentlich ein Vertrag zur Prostitution versteckt, kann die Übereinkunft trotzdem wirksam sein. Und das heißt: Die beschäftigte Mitarbeiterin hat Anspruch auf ein Arbeitszeugnis und Abgeltung für nicht genommene Urlaubstage.
So entschied das Landesarbeitsgericht Hamm im Fall einer Frau, die eigentlich einen Hauswirtschaftsvertrag mit einem „Sugar Daddy“ abgeschlossen hatte. In der Praxis aber bedeutete das zweimal wöchentlich einvernehmlichen Sex für 460 Euro monatlich.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:
O-Ton: Das Ergebnis vorweg: Sie hat Anspruch auf ein Arbeitszeugnis und sie hat auch auf die Abgeltung von Urlaubstagen. Wenn ich die nicht mehr nehmen kann, dann kriege ich ja Geld dafür. Das muss der Mann also noch bezahlen. Denn es liegt ein Arbeitsvertrag vor. Auch wenn es ein Scheinvertrag war. Sie hat nicht als Haushälterin gearbeitet. Tatsächlich lag ein Prostitutionsvertrag vor, die heißen tatsächlich „Sugar Daddy Vertrag“. Das ist nicht sittenwidrig, das ist ein wirksamer Vertrag. – Länge 30 sec.
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Kollegengespräch: Arbeitszeugnis vom Sugar Daddy?
Wenn sich hinter einem Arbeitsvertrag als Hauswirtschafterin eigentlich ein Vertrag zur Prostitution versteckt, kann die Übereinkunft trotzdem wirksam sein. Und das heißt: Die beschäftigte Mitarbeiterin hat Anspruch auf ein Arbeitszeugnis und Abgeltung für nicht genommene Urlaubstage.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft antwortet dazu auf folgende Fragen:
Wie war der Hintergrund zu dieser Entscheidung?
Worum ging es in dem Verfahren?
Und wie war das Ende?
Bekam sie Recht?
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