O-Ton + Kollegengespräch: Haftet bei Stürzen das Fitnessstudio?

Wer ins Fitnessstudio geht, möchte was für seine Gesundheit tun und sich bestimmt nicht verletzen. Deshalb müssen Fitnessstudiobetreiber müssen ihre Kunden und Mitglieder vor Gefahren schützen.

In dem Fall, den das Oberlandesgericht Frankfurt entschied, war eine 74jährige über eine Slackline gestürzt und wollte Schmerzensgeld und Schadensersatz.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Die Verkehrssicherungspflicht des Betreibers des Fitnessstudios endet immer da, wo jemand anderes eine Gefahr erkennen kann. Er kann nicht dafür sorgen, dass jegliche Gefahren ausgeschlossen werden. Da müsste er ja sein Fitnessstudio abschließen und den Schlüssel wegwerfen. Also: Es ging dem Gericht nur um die Frage: Konnte die Frau das erkennen? Und aufgrund der Umstände (1. Freestyle-Bereich, 2. rotes Signalband), so dass sie damit rechnen musste und konnte es erkennen. – Länge 25 sec.

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Kollegengespräch: Haftet bei Stürzen das Fitnessstudio?

Wer ins Fitnessstudio geht, möchte was für seine Gesundheit tun und sich bestimmt nicht verletzen. Deshalb müssen Fitnessstudiobetreiber müssen ihre Kunden und Mitglieder vor Gefahren schützen. Allerdings kennt diese Verkehrssicherungspflicht auch Grenzen.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft antwortet dazu auf folgende Fragen:

1. Wann haftet der Betreiber?
2. In dem Fall, den das Oberlandesgericht Frankfurt entschied, war eine 74jährige über eine Slackline gestürzt und wollte Schmerzensgeld und Schadensersatz?
3. Mit welchem Ergebnis?

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