O-Ton + Kollegengespräch: Kündigung wegen Krankheit nur bei negativer Gesundheitsprognose

Haben Arbeitnehmer über eine lange Zeit viele krankheitsbedingte Fehltage, kann der Arbeitgeber eine krankheitsbedingte Kündigung aussprechen. Aber: Dafür müssen aber einige Anforderungen erfüllt sein.

Beispielsweise kommt es auf die Gesundheitsprognose an. Mehrere verschiedene und ausgeheilte Erkrankungen bedeuten keine negative Prognose, so die Richter.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Mit den alten Erkrankungen hat das gar nichts zu tun. Die können nicht addiert werden und müssen separat gezählt werden. Und deshalb fehlt es an der negativen Gesundheitsprognose. Außerdem müssen die Fehlzeiten auch noch erhebliche Beeinträchtigungen beim Arbeitgeber verursachen und er darf nicht in der Lage sein, das anders zu organisieren. Erst dann darf gekündigt werden. – Länge 22 sec.

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

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Kollegengespräch: Kündigung wegen Krankheit nur bei negativer Gesundheitsprognose

Haben Arbeitnehmer über eine lange Zeit viele krankheitsbedingte Fehltage, kann der Arbeitgeber eine krankheitsbedingte Kündigung aussprechen. Dafür müssen aber einige Anforderungen erfüllt sein. Beispielsweise kommt es auf die Gesundheitsprognose an.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft antwortet dazu auf folgende Fragen:

1. Lange Krankschreibungen sind noch kein Kündigungsgrund?
2. Es kann auch sein, es ist dem Arbeitgeber zumutbar?

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

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