Wenn jemand vor seinem Grundstück nicht streut, kann es teuer werden. 20.000 Euro musste ein Mann in Brandenburg berappen. Eine Nachbarin war schwer gestürzt und der nachlässige Grundstückseigentümer hatte vor Gericht ganz besonders argumentiert. Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.
O-Ton: Dann kann er natürlich sagen – und das wird auch häufig vorgetragen – man hätte da ja nicht lang laufen müssen, man konnte ja sehen, dass es glatt war. Aber dieses Argument hat jetzt das Oberlandesgericht Brandenburg nicht gelten lassen. Es hat gesagt: Auch wenn ein Anwohner, der weiß, dass der Mann seit Tagen nicht gestreut hat, die Straße benutzt, und dort stürzt, hat er Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld, denn man kann ja nicht von den Nachbarn verlangen, dass sie zuhause bleiben, nur weil einer nicht streut. – Länge 27 sec.
Das Gericht sprach der Frau Schadensersatz und 20.000 Euro Schmerzensgeld zu. Dabei berücksichtigten die Richter Dauer und Heftigkeit der Schmerzen ebenso wie die Beeinträchtigungen durch Verletzung und Operation.
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Magazin: 20.000 Euro Schmerzensgeld für Sturz auf nicht gestreutem Weg
Wenn jemand vor seinem Grundstück nicht streut, kann es teuer werden. 20.000 Euro musste ein Mann in Brandenburg berappen. Klingt viel? Hier ist der ganze Fall.
Beitrag:
O-Ton: Ein Grundstückseigentümer muss nicht nur streuen, er muss auch – wenn es vereist ist – das Eis erst einmal beseitigen. Oder er muss so streuen, dass keiner dort hinfallen kann. Also, er hat eine umfassende Verkehrssicherungspflicht. – Länge 13 sec.
…sagt Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins. Dieser Fall ging bis vor das Oberlandesgericht und wurde erst dort endgültig entschieden:
O-Ton: SFX
Da war eine Frau am frühen Morgen vor dem Grundstück eines Nachbarn gestürzt. Der Mann hatte seit Tagen nicht gestreut.
Neuschnee bedeckte den Weg – drunter war pures Eis. Die Frau stürzte und musste nach mehreren Brüchen operiert werden. Der „nachlässige Nachbar“ meinte jedoch, die Frau sei nicht ganz unschuldig, da sie ja den vereisten Gehweg benutzt habe. Die Richter sahen das jedoch anders. Bettina Bachmann:
O-Ton: Dann kann er natürlich sagen – und das wird auch häufig vorgetragen – man hätte da ja nicht lang laufen müssen, man konnte ja sehen, dass es glatt war. Aber dieses Argument hat jetzt das Oberlandesgericht Brandenburg nicht gelten lassen. Es hat gesagt: Auch wenn ein Anwohner, der weiß, dass der Mann seit Tagen nicht gestreut hat, die Straße benutzt, und dort stürzt, hat er Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld, denn man kann ja nicht von den Nachbarn verlangen, dass sie zuhause bleiben, nur weil einer nicht streut. – Länge 27 sec.
Das Gericht sprach der Frau Schadensersatz und 20.000 Euro Schmerzensgeld zu. Dabei berücksichtigten die Richter Dauer und Heftigkeit der Schmerzen ebenso wie die Beeinträchtigungen durch Verletzung und Operation.
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