O-Ton + Magazin: Auch bei der Suche nach dem stillen Örtchen ist Raserei verboten

 Das Amtsgericht Lüdinghausen musste jüngst die Frage klären: Darf man auf der Suche nach dem stillen Örtchen rasen? Ein Berufskraftfahrer mit Darmbeschwerden war außerorts mit 132 geblitzt worden – erlaubt waren auf der Strecke 70.

Und er gab an: Er war auf der Suche nach einer Toilette und nur deshalb schneller als erlaubt unterwegs.
Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Der Lastwagenfahrer hat insbesondere das Fahrverbot, was ja für Berufskraftfahrer eine große Einschränkung darstellt, nicht akzeptiert. Er hat argumentiert, es handele sich um eine notstandsähnliche Situation. Das hat aber das Amtsgericht Lüdinghausen nicht akzeptiert. Sie haben gesagt, wenn man Darmbeschwerden hat, dann darf man sich eben als Berufskraftfahrer nicht hinters Steuer setzen, wenn nicht gewährleistet ist, dass ich die Verkehrsregeln einhalten kann. – Länge 25 sec.

Die Richter entschieden jedoch salomonisch: Es bleibt bei der Geldbuße, das Fahrverbot gilt jedoch nur bei privaten Fahrten, damit der Mann seinen Job nicht verliert. Den ganzen Fall zum Nachlesen gibt es unter verkehrsrecht.de.

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Magazin: Auch bei der Suche nach dem stillen Örtchen ist Raserei verboten

Anmoderation: In den Gerichtssälen passieren mitunter Geschichten, die nur das echte Leben schreiben kann. Beispielsweise musste jüngst das Amtsgericht Lüdinghausen die Frage klären: Darf man auf der Suche nach dem stillen Örtchen rasen? Hier ist die ganze Geschichte.

Beitrag:

Wir wissen nicht, ob der spätere Kläger etwas Falsches gegessen hatte oder ob ihm in der Not keine andere Ausrede einfiel.

O-Ton: SFX

Jedenfalls war der Lkw-Fahrer außerorts mit 132 geblitzt worden – erlaubt waren auf der Strecke 70.

O-Ton: SFX

Und die Strafe folgte auf dem Fuße – Geldbuße und einen Monat Fahrverbot. Das wollte der Mann nicht hinnehmen. Er hatte an diesem Tage ziemliche Probleme mit dem Darm, er war auf der Suche nach einem stillen Örtchen – und nur deshalb schneller als erlaubt unterwegs, sagte er.
Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Der Lastwagenfahrer hat insbesondere das Fahrverbot, was ja für Berufskraftfahrer eine große Einschränkung darstellt, nicht akzeptiert. Er hat argumentiert, es handele sich um eine notstandsähnliche Situation. Das hat aber das Amtsgericht Lüdinghausen nicht akzeptiert. Sie haben gesagt, wenn man Darmbeschwerden hat, dann darf man sich eben als Berufskraftfahrer nicht hinters Steuer setzen, wenn nicht gewährleistet ist, dass ich die Verkehrsregeln einhalten kann. – Länge 25 sec.

Ergo: Es bleibt bei der Geldbuße – aber beim Fahrverbot machten die Richter eine Einschränkung: Trotz des verhängnisvollen dringenden Geschäfts darf der Mann weiter geschäftlich hinters Lenkrad:

O-Ton: Die Richter haben gesagt, dass dieses Fahrverbot, das ja Berufskraftfahrer sehr schwer trifft, nur für den Privatbereich gilt, aber nicht für dienstlichen Fahrten, die man als Berufskraftfahrer für sein Unternehmen machen muss. – Länge 13 sec.

Die gewünschte erzieherische Wirkung entfalte das einmonatige Fahrverbot auch so, meinten die Richter. Den ganzen Fall zum Nachlesen gibt es unter verkehrsrecht.de.

Absage.

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