O-Ton + Magazin: Beifahrer muss (mit) haften, wenn der Fahrer betrunken ist

Wer sich zu einem betrunkenen Autofahrer setzt, macht sich für seine bei einem Unfall erlittenen Schäden mitschuldig – und muss auch mit haften. Daran ändert sich auch nichts, wenn der Beifahrer selbst erheblich betrunken war. Schließlich hat er sich selbst „in den Zustand“ versetzt, entschied das Oberlandesgericht Schleswig.

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Hintergrund ist, warum das überhaupt umstritten ist, ob er selber mithaftet, ist, dass er selber auch betrunken war. Und dass er, in dem Moment als er einstieg, gar nicht mehr erkannt hat, dass er zu einem Betrunkenen in den Wagen steigt. – Länge 15 sec.

Den ganzen Fall zum Nachlesen gibt es unter verkehrsrecht.de.

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Magazin: Beifahrer muss (mit) haften, wenn der Fahrer betrunken ist

Wer sich zu einem betrunkenen Autofahrer setzt, macht sich für seine bei einem Unfall erlittenen Schäden mitschuldig – und muss auch mit haften. Daran ändert sich auch nichts, wenn der Beifahrer selbst erheblich betrunken war. Schließlich hat er sich selbst „in den Zustand“ versetzt, entschied das Oberlandesgericht Schleswig. Mehr dazu jetzt.

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O-Ton: Hintergrund ist, warum das überhaupt umstritten ist, ob er selber mithaftet, ist, dass er selber auch betrunken war. Und dass er, in dem Moment als er einstieg, gar nicht mehr erkannt hat, dass er zu einem Betrunkenen in den Wagen steigt. – Länge 15 sec.

…. erläutert Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins. Es ging um viel Geld – Schmerzensgeld und Schadensersatz. Und so erzählte der Geschädigte unter anderem, dass er fast die ganze Zeit mit Magen-Darm-Problemen auf der Toilette saß – und gar nichts von dem Trinkgelage des Fahrers wissen konnte.

O-Ton: Das Gericht hat es als Schutzbehauptung gesehen. Weil: Sie haben ja immer wieder getrunken über eine ganz lange Zeit. So dass er erst allmählich das Tun nicht mehr erkennen konnte. Aber als er angefangen hat zu trinken – und in den ersten Stunden war ihm das durchaus möglich zu erkennen, dass der Fahrer betrunken ist. – Länge 17 sec

Nach dem Umfall beklagte der Beifahrer fortwährende Schmerzen sowie eine schwere Depression. Mit einem Drittel muss er aber haften, entschied das Oberlandesgericht. Bettina Bachmann:

O-Ton: Weil doch das Verschulden des Fahrers überwogen hat. Weil er ist eben doch letztendlich gefahren und der andere saß nur daneben. – Länge 10 sec.

Den ganzen Fall zum Nachlesen gibt es unter verkehrsrecht.de.

Absage.

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