Wenn Kinder parkende Autos beschädigen, müssen die Eltern haften. So entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf. Dabei ging es um einen unbeaufsichtigten Sechsjährigen.
Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins über den Fall.
O-Ton: Er spielte auf dem Hof mit anderen Kindern. Und dann kamen die Kinder, wie sie es häufig tun, auf die dumme Idee, ein Auto mit Holzstücken über einen Zaun zu bewerfen. Das Auto wurde beschädigt und der Eigentümer verlangte Schadensersatz vom Vater des Jungen. – Länge 15 sec.
Knapp 6.000 Euro musste der Vater schließlich zahlen.
Mehr dazu unter verkehrsrecht.de.
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Magazin: Eltern haften für ihre Kinder – auch im Straßenverkehr
Kinder müssen im Straßenverkehr nicht haften. Das ist bekannt – und doch gibt es Ausnahmen. Wenn sie beispielsweise geparkte Autos beschädigen, kann es für die Eltern teuer werden. Hier ist der ganze Fall, den das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied.
Beitrag:
O-Ton: Es gilt ja der Grundsatz, dass Kinder nicht haften. Aber die Erziehungsberechtigten. Die Eltern haften für ihre Kinder. Das sieht man ja auch immer an den gelben Schildern, die man häufig auf Baustellen aufgestellt findet. – Länge 12 sec.
…sagt Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins. In dem Fall ging es um einen unbeaufsichtigten Sechsjährigen.
O-Ton: Er spielte auf dem Hof mit anderen Kindern. Und dann kamen die Kinder, wie sie es häufig tun, auf die dumme Idee, ein Auto mit Holzstücken über einen Zaun zu bewerfen. Das Auto wurde beschädigt und der Eigentümer verlangte Schadensersatz vom Vater des Jungen. – Länge 15 sec.
O-Ton: SFX
Doch der Vater wollte nicht zahlen: Er meinte, der Junge habe den Wagen nicht sehen können. Außerdem sei nicht klar, dass die Schäden tatsächlich von seinem Sohn stammten. Das ließen die Richter nicht gelten, sagt Bettina Bachmann:
O-Ton: Sie müssen auch immer mal schauen, was machen die Kinder. Treiben sie Unfug oder spielen sie noch, ohne dass davon Gefahr ausgeht. Und dann ist auch unerheblich, welches Kind genau den Schaden verursacht hat. – Länge 10 sec.
Knapp 6.000 Euro musste der Vater schließlich zahlen. Mehr dazu unter verkehrsrecht.de.
Absage.
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