Bei einem Verkehrsunfall haben die Geschädigten umfassende Ansprüche. Das bestätigen mehrere Gerichtsurteile. Und wie das Amtsgericht Hamburg-Harburg nun entschied: Ist der Geschädigte nicht in der Lage, die Reparaturkosten vorzuschießen, und weist er die Versicherung darauf hin, gibt es auch für den Zeitraum bis zur Haftungszusage Nutzungsausfall.
Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:
O-Ton: Nach einem Unfall steht Ihnen ein Nutzungsausfall zu – für die Zeit der Reparatur und auch für die Einholung des Sachverständigengutachten. Außerdem werden Ihre Rechtsanwaltskosten im Falle eines unverschuldeten Unfalls übernommen. – Länge 16 sec.
Mehr dazu unter verkehrsrecht.de.
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