O-Ton + Magazin: Kein Eigentum trotz Eintragung im Kraftfahrzeugbrief

 Wer Eigentümer eines Autos ist, ergibt sich in der Regel aus dem Fahrzeugbrief. Das gilt jedoch nicht immer, entschied das Landgericht Coburg. In dem Fall hatte ein Mann einen Gebrauchtwagen für rund 16.000 Mark gekauft. Durch ein kompliziertes Hin und Her mit Auslandsaufenthalten und ungenauen Ausweisen stand aber der Name seiner Ex-Freundin später im Fahrzeugbrief.

Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins. In diesem Fall ging es um einen BMW.

O-Ton: Ja, es war der Unterschied, dass der Name im Kaufvertrag auf einen Namen lautete, aber im Fahrzeugbrief eine andere Person eingetragen war. Und im Grundsatz ist es so: Wer im Fahrzeugbrief eingetragen ist, ist Eigentümer des Wagens. Es wird fingiert, er sei Eigentümer des Wagens und kann dann auch ein Auto verkaufen. – Länge 22 sec.

Das Gericht klärte das Beziehungsgeflecht auf. Weil sie den Wagen inzwischen verkauft hatte, musste sie Schadensersatz leisten. Unter verkehrsrecht.de gibt es den Fall zum Nachlesen.

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Magazin: Kein Eigentum trotz Eintragung im Kraftfahrzeugbrief

Wer Eigentümer eines Autos ist, ergibt sich in der Regel aus dem Fahrzeugbrief. Das gilt jedoch nicht immer, entschied das Landgericht Coburg. Hören Sie mal diesen vertrackten Fall.

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Irgendwann lief bei dem einstigen Paar nichts mehr. Und nach ihrer Vorstellung sollte auch er laufen – sie bestand auf dem Auto:

O-Ton: Man nützt Dinge gemeinsam, schafft die vielleicht auch gemeinsam an – und dann behauptet jeder, er sei Eigentümer dieses Gegenstandes. – Länge 7 sec.

… sagt Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins. In diesem Fall ging es um einen BMW.

O-Ton: SFX

ER hatte den Gebrauchtwagen für rund 16.000 Mark gekauft. Durch ein kompliziertes Hin und Her mit Auslandsaufenthalten und ungenauen Ausweisen stand IHR Name später im Fahrzeugbrief.

O-Ton: Ja, es war der Unterschied, dass der Name im Kaufvertrag auf einen Namen lautete, aber im Fahrzeugbrief eine andere Person eingetragen war. Und im Grundsatz ist es so: Wer im Fahrzeugbrief eingetragen ist, ist Eigentümer des Wagens. Es wird fingiert, er sei Eigentümer des Wagens und kann dann auch ein Auto verkaufen. – Länge 22 sec.

Sonst sicherlich nicht so wichtig, aber nun – nach dem Ende der Beziehung – wollte ER den Wagen zurück. SIE verkaufte das Fahrzeug jedoch weiter.

O-Ton: SFX

Und so landete der Fall vor Gericht.

O-Ton: Ja, sie mussten klagen, weil sie das Auto ja zwischenzeitlich verkauft hatte und ihm nun Schadensersatz leisten musste. Es war eben nicht so, dass sie das Auto einfach zurück geben konnte, was ihr vielleicht leichter gefallen wäre. Sondern: Sie musste das Geld jetzt wieder zurück geben. – Länge 14 sec.

Mit langen Gesicht verließ SIE das Gericht. Diese Miene ist zwar nicht zu sehen, aber alle Einzelheiten und Hintergründe zu dem Fall gibt es unter verkehrsrecht.de zum Nachlesen.

Absage.

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