Auch wenn ein Unfallgeschädigter nach dem Unfall sein Fahrzeug selbst repariert, kann er Nutzungsausfall verlangen. Das gilt für die Tage, an denen er sein Fahrzeug tatsächlich entbehrt, entschied das Oberlandesgericht München.
Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:
O-Ton: Wenn Sie Ihr Auto nicht in die Werkstatt bringen, sondern es allein oder gemeinsam mit einem Bekannten, der sich vielleicht auskennt, reparieren, dann können Sie genauso auch die Kosten verlangen, die der Sachverständige festgestellt hat, die angefallen wären, wenn Sie in einer Werkstatt hätten reparieren lassen. Selbstverständlich steht Ihnen auch der Nutzungsausfall zu für die Zeit, in der Sie das Auto nicht benutzen können. Allerdings gibt es nur solange Nutzungsausfall wie die Werkstatt gebraucht hätte, um das Auto zu reparieren. – Länge 30 sec.
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Magazin: Nutzungsausfall auch bei Reparatur in Eigenregie
Auch wenn ein Unfallgeschädigter nach dem Unfall sein Fahrzeug selbst repariert, kann er Nutzungsausfall verlangen. Das gilt für die Tage, an denen er sein Fahrzeug tatsächlich entbehrt. Mehr dazu jetzt.
Beitrag:
Zugegeben: Viele lassen ihren Wagen in der Werkstatt wieder fit machen. Aber: Wenn man selbst handwerklich fit ist, entlastet das die Versicherungen nicht von den Kosten. Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:
O-Ton: Wenn Sie Ihr Auto nicht in die Werkstatt bringen, sondern es allein oder gemeinsam mit einem Bekannten, der sich vielleicht auskennt, reparieren, dann können Sie genauso auch die Kosten verlangen, die der Sachverständige festgestellt hat, die angefallen wären, wenn Sie in einer Werkstatt hätten reparieren lassen. Selbstverständlich steht Ihnen auch der Nutzungsausfall zu für die Zeit, in der Sie das Auto nicht benutzen können. Allerdings gibt es nur solange Nutzungsausfall wie die Werkstatt gebraucht hätte, um das Auto zu reparieren. – Länge 30 sec.
So war es auch in diesem Fall. Der unschuldig in einen Unfall verwickelte Mann reparierte seinen Wagen gemeinsam mit einem Bekannten, der “vom Fach“ war.
O-Ton: SFX
Ein Sachverständiger hatte die Reparaturdauer auf fünf Tage festgelegt. Der Mann verlangte Nutzungsausfall für genau diese Zeit, auch wenn die eigene Reparatur etwas länger dauerte. Als die Versicherung nicht zahlen wollte, klagte er – der Schritt hat sich gelohnt, sagt Bettina Bachmann:
O-Ton: Der hat sich gelohnt, weil er sowohl den Nutzungsausfall bekommen hat. Den wollte die Versicherung auch nicht bezahlen. Und auch die vollen Kosten, die angefallen wären und nicht nur die Kosten, die er tatsächlich aufgewendet hat. – Länge 10 sec.
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Absage.
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