Auch wenn ein Päckchen nicht per Einschreiben oder Nachnahme gesendet wurde, kann die Post unter Umständen verpflichtet sein, zu haften, wenn das Päckchen verlorengeht. So entschied das Amtsgericht München. Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.
O-Ton: Eine Frau verkaufte über eBay ein Paar Golfschuhe. Die schickte sie auch los, per Päckchen an den Käufer. Dort sind sie allerdings nie angekommen. Daraufhin hat die Verkäuferin, nachdem auch ein Nachforschungsauftrag erfolglos geblieben ist, den Kaufpreis zurück erstattet. – Länge 14 sec.
Sie wollte das Geld nun von der Post zurück, die weigerte sich aber. Das Gericht entschied: Der Hinweis darauf, dass bei Päckchen nichts erstattet werde, war in der Filiale kaum zu sehen – darum muss die Post doch zahlen. Mehr Informationen dazu unter anwaltauskunft.de.
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Magazin: Päckchen verschwunden – Post haftet
Auch wenn ein Päckchen nicht per Einschreiben oder Nachnahme gesendet wurde, kann die Post unter Umständen verpflichtet sein, zu haften, wenn das Päckchen verlorengeht. So entschied das Amtsgericht München. Hier ist der ganze Fall.
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Am Anfang war es eine Geschichte, wie sie sich wohl täglich zigfach in Deutschland abspielt. Allerdings: Dann wurde es nicht alltäglich, sagt Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.
O-Ton: Eine Frau verkaufte über eBay ein Paar Golfschuhe. Die schickte sie auch los, per Päckchen an den Käufer. Dort sind sie allerdings nie angekommen. Daraufhin hat die Verkäuferin, nachdem auch ein Nachforschungsauftrag erfolglos geblieben ist, den Kaufpreis zurück erstattet. – Länge 14 sec.
Und dieses Geld wollte sie sich von der Post zurück holen:
O-Ton: SFX
Doch in dem Fall gab sich die Post ganz und gar nicht kulant:
O-Ton: Die weigerte sich und berief sich auf ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Danach hafte sie nämlich nur, wenn das Päckchen per Einschreiben, als Einschreiben Einwurf oder eigenhändig, mit Rückschein oder als Nachnahme gesandt worden wäre. Dies alles war hier nicht der Fall, sondern es war ein ganz normales Päckchen. – Länge 15 sec.
Und diese Geschäftsbedingungen seien in der Filiale zusammen mit den Preisaushängen zu sehen. Außerdem hätte man sie einsehen können. Die Frau ging von der Post direkt zum Anwalt – von dort aus weiter zum Gericht. Und bekam Recht. Denn den Richtern waren die Hinweise auf der Preistafel viel zu versteckt. Swen Walentowski:
O-Ton: Nur der einfach Hinweis auf irgendeinem Preisaushang im Kleingedruckten, dass noch mal was Kleingedrucktes gilt – das reicht nicht. – Länge 7 sec.
Und den ganzen Fall zum Nachlesen – ausführlich und ohne versteckte Hinweise – gibt es unter anwaltauskunft.de.
Absage.
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