An- und Verkauf in Autohäusern sind nicht immer ganz einfach. Das Landgericht Koblenz musste einen solchen Fall entscheiden. Da nahm ein Händler für 5.000 Euro den alten Wagen seines Kunden in Zahlung, verkaufte ihm dafür einen anderen für 21.000 Euro. Irgendwann wollte der Kunde vom Kauf zurücktreten. Vor Gericht musste nun unter anderem geklärt werden: Wie hängen die Verträge über den An- und den Verkauf zusammen?
Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:
O-Ton: Ja juristisch kann man das als einen Vertrag ansehen. Zwar nicht im rechtlichen Sinne, aber im tatsächlichen Sinne. Denn man muss sagen, dass die Gebrauchtwagen häufig in Zahlung genommen werden, damit der Kaufvertrag über den Neuwagen oder das andere Fahrzeug abgeschlossen wird. – Länge 15 sec.
Das Gericht entschied: Der Kunde bekommt nur den gezahlten Betrag – nach Abzug der Nutzungsentschädigung – und sein altes Auto zurück. Mehr dazu unter www.verkehrsrecht.de.
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Magazin: Rücktritt nach Inzahlungnahme des Altfahrzeugs
Es gibt ein Sprichwort, das besagt: Gebrauchtwagenkauf ist Vertrauenssache. Und wenn das nicht so ist, kommt es immer mal wieder zum Streit – der dann auch die Gerichte beschäftigen kann. So wie in diesem Fall.
Beitrag:
O-Ton: Häufig werden da zwei Verträge geschlossen: Einmal kauft der Autohändler das Altfahrzeug für einen Preis X an. Und der andere Vertrag verkauft den Neuwagen an den Käufer. – Länge 10 sec
….erklärt Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins. Wenn alles glatt läuft, ist das kein Problem. Aber wenn eben nicht alles wie gewünscht über die Bühne geht? Dann stellt sich die Frage: Und was bedeutet das in der Praxis?
O-Ton: SFX
Ist das nur ein Vertrag – oder sind es zwei?
O-Ton: Ja juristisch kann man das als einen Vertrag ansehen. Zwar nicht im rechtlichen Sinne, aber im tatsächlichen Sinne. Denn man muss sagen, dass die Gebrauchtwagen häufig in Zahlung genommen werden, damit der Kaufvertrag über den Neuwagen oder das andere Fahrzeug abgeschlossen wird. – Länge 15 sec.
Und das war in einem Fall des Landgerichts Koblenz ganz wichtig: Da nahm ein Autohaus für 5.000 Euro den alten Wagen in Zahlung, verkaufte einen anderen dafür für 21.000 Euro. Der Käufer war nach vielen Mängeln irgendwann genervt und er trat vom Kauf zurück. Bettina Bachmann:
O-Ton: Er wollte den Kaufvertrag rückgängig machen. Er wollte aber nicht nur die 21.000 Euro – den Kaufpreis – zurück, sondern auch die 5.000, die ihm für sein altes Auto ja quasi gutgeschrieben worden waren. – Länge 12 sec.
Das Gericht entschied jedoch: Er bekommt nur ,den gezahlten Betrag – nach Abzug der Nutzungsentschädigung – und sein altes Auto zurück. Auch wenn der Händler den Wagen bereits weiter verkauft habe, müsse er deswegen nicht sofort die 5.000 Euro zahlen. Er habe immer noch die Möglichkeit, das Auto wieder zurückzukaufen, wenn dies für ihn wirtschaftlich sinnvoller sei. Mehr dazu unter www.verkehrsrecht.de.
Absage.
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