O-Ton + Magazin: Schäden durch E-Scooter – wer muss bezahlen?

Viele ärgern sich über abgestellte E-Scooter auf Gehwegen, erst recht, wenn die Roller die Fußgänger behindern. Fallen die Minifahrzeuge um, können sie auch noch geparkte Fahrzeuge beschädigen. Und wer muss dann für den Schaden bezahlen?

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Wenn ein E-Scooter umfällt, dann haftet nicht der Halter. Weil wir eben nicht die Gefährdungshaftung haben, wie wir sie beim Fahrzeug haben. Es haftet also dann der, der den E-Scooter nicht sachgerecht abgestellt hat. – Länge 14 sec.

Mehr dazu unter www.verkehrsrecht.de.

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Magazin: Schäden durch E-Scooter – wer muss bezahlen?

Viele ärgern sich über abgestellte E-Scooter auf Gehwegen, erst recht, wenn die Roller die Fußgänger behindern. Fallen die Minifahrzeuge um, können sie auch noch geparkte Fahrzeuge beschädigen. Und wer muss dann für den Schaden bezahlen? Mehr dazu jetzt.

Beitrag:

O-Ton: Die Benutzung von E-Scootern nimmt ja insbesondere in Großstädten ständig zu. Und es stellen sich für die Juristen dann die unterschiedlichsten Fragen. Was ist, wenn man betrunken E-Scooter fährt? Was ist, wenn er umfällt und ein Auto beschädigt? – Länge 16 sec

…sagt Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins. Nach einigen Gläsern Bier oder Wein sollte man den Scooter unbedingt stehen lassen, da sind die Urteile eindeutig. Aber was ist mit Beschädigungen?

O-Ton: Wenn ein E-Scooter umfällt, dann haftet nicht der Halter. Weil wir eben nicht die Gefährdungshaftung haben, wie wir sie beim Fahrzeug haben. Es haftet also dann der, der den E-Scooter nicht sachgerecht abgestellt hat. – Länge 14 sec.

So entschied das Amtsgericht Berlin-Mitte. Interessant auch die Meinung der Richter des Oberlandesgerichts Bremen. Da brannte ein E-Scooter aus ungeklärter Ursache und beschädigte eine Trafostation. Bettina Bachmann:

O-Ton: Wenn ein E-Scooter brennt, dann haftet auch wieder nicht der Halter, weil wir keine Gefährdungshaftung haben. Und es haftet auch nicht der Fahrer, weil der Brand nicht beim Fahren, beim Benutzen, des E-Scooters entstanden ist. – Länge 14 sec.

Der Halter müsste nur haften, wenn der Schaden beim Betrieb des Fahrzeugs entstanden wäre, so das Gericht. Mehr dazu unter www.verkehrsrecht.de.

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