Eine Kolonne zu überholen ist immer riskant. Und kommt es dabei dann zu einem Unfall, dann landen solche Fälle nicht selten vor Gericht. Die individuelle Schuld entscheidet darüber, wer in welcher Höhe den Schaden übernehmen muss. In einem Fall des Amtsgerichts Rottweil musste einer vier Fünftel des Schadens übernehmen.
Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.
O-Ton: Ja, der ungeduldige Autofahrer, der musste zu 80 Prozent für den Schaden haften. Und derjenige, der als Erster ausgeschert ist, der musste zu 20 Prozent haften. Er hätte beim Überholen noch einmal nach hinten schauen müssen. Und außerdem fiel die Betriebsgefahr des Autos in die Waagschale. – Länge 13 sec.
Mehr zu diesem Fall unter verkehrsrecht.de.
Magazin: Crash beim Überholen
Eine Kolonne zu überholen ist immer riskant. Und kommt es dabei dann zu einem Unfall, dann landen solche Fälle nicht selten vor Gericht. Die individuelle Schuld entscheidet darüber, wer in welcher Höhe den Schaden übernehmen muss. Mehr dazu jetzt.
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Es war eine Situation, wie sich täglich auf einspurigen Straßen ereignen kann, sagt Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.
O-Ton: Derjenige, der direkt hinter dem Fahrzeug fährt, das überholt werden soll, möchte ausscheren. Einer weiter, hinter ihm, will auch überholen und schert ebenfalls aus. Und es kommt zu einer Kollision. – Länge 14 sec.
So gänzlich unschuldig ist in so einem Falle niemand, und es passiert das, was im Streitfall häufig passiert. Beide müssen haften – nur in welcher Höhe?
O-Ton: Ja, es ist grundsätzlich so, dass derjenige, der ausschert, nach hinten schauen muss, ob ein anderer Überholender sich nähert. Und der andere, der nicht als Erster in der Kolonne ausschert, hat eine erhöhte Sorgfaltspflicht, weil er ja damit rechnen muss, dass diejenigen, die direkt hinter dem langsamen Fahrzeug fahren, auch ausscheren wollen. – Länge 20 sec.
In dem Fall, den das Amtsgericht Rottweil entschied, musste einer vier Fünftel des Schadens übernehmen. Der andere den Rest. Bettina Bachmann:
O-Ton: Ja, der ungeduldige Autofahrer, der musste zu 80 Prozent für den Schaden haften. Und derjenige, der als Erster ausgeschert ist, der musste zu 20 Prozent haften. Er hätte beim Überholen noch einmal nach hinten schauen müssen. Und außerdem fiel die Betriebsgefahr des Autos in die Waagschale. – Länge 13 sec.
Mehr zu diesem Fall unter verkehrsrecht.de.