Grundsätzlich können Mieter die Miete nur dann mindern kann, wenn die Nutzung ihrer Wohnung beeinträchtigt ist. Nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Köln ist eine Minderung auch bei Mängeln außerhalb der Wohnung möglich.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft mit den Einzelheiten:
O-Ton: Dem Mieter war im Mietvertrag neben der Nutzung seiner Wohnung auch die Nutzung des Dachbodens zugesichert worden. Später untersagte der Vermieter die Nutzung des Dachbodens und der Mieter kürzte daraufhin die Miete. Zu Recht, wie das Gericht gesagt hat. Wenn etwas ausdrücklich in den Mietvertrag mit aufgenommen wurde, kann ich, wenn ich das nicht nutzen kann, auch kürzen. Etwas anderes gilt nur, wenn es sich um ein Entgegenkommen handelt, was nicht vertraglich festgelegt worden war und ich dafür auch gar kein Geld bezahlen muss. Dann kann der Vermieter eine Änderung dieser Regelung vornehmen. – Länge 31 sec
Ausführlich dazu unter anwaltauskunft.de.
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