Mit einem fiesen Trick wollte die Chefin eines Seniorenheims missliebige Mitarbeiter und Betriebsratsmitglieder loswerden. Drei betriebsfremde Personen wurden als „Leiharbeitnehmer“ eingeschleust, um andere Mitarbeiter zu beobachten und Kündigungsgründe zu finden.
Die Sache flog auf, der Fall landete vor Gericht – und für die Betriebsräte gab es eine Entschädigung.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:
O-Ton: Tatsächlich waren das sogenannte Spitzel, die andere zu Falschverhalten provozieren sollten. Oder auch versuchen, Geheimnisse herauszufinden, damit man da eine Kündigungsmöglichkeit bekommt. Das Gericht hat gesagt, das Bespitzeln durch fingierte Mitarbeiter ist ein Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht und die Klägerin hat hier eine Entschädigung von 20.000 Euro erstritten. – Länge 25 sec
Den ganzen Fall zum Nachlesen gibt es unter anwaltauskunft.de
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