Ein Urteil des Arbeitsgerichts Reutlingen ist der glatte Misstrauensbeweis gegen die Post! Ein Arbeitgeber wollte einem Mitarbeiter kündigen und schickte das entsprechende Schreiben per Einwurf-Einschreiben. Der Mitarbeiter behauptete, er habe die Kündigung nicht erhalten.
Damit war sie unwirksam, denn das Gericht urteilte: Die Quittung für das Einschreiben reicht nicht. Bei Postzustellungen gebe es aber „nicht selten Fehlleistungen“. Der Chef müsse schon deutlicher beweisen, dass er die Kündigung zugestellt habe.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft, gilt das nur im Bereich Reutlingen?
O-Ton: Ich würde über Reutlingen hinaus denken bei diesem Fall. Das ist durchaus nachvollziehbar, was das Gericht hier gesagt hat. Außerdem hat der Arbeitgeber ja verschiedene Möglichkeiten, wie beispielsweise selbst mit einem Zeugen die Kündigung zu übergeben. Oder auch ein echtes Einschreiben zu versenden. Aber hier dieser Zwischenschritt ist wirklich nicht ratsam, weil diese Entscheidung über Reutlingen hinaus Bestand hat. – Länge 25 sec.
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