Wer die Vorfahrt missachtet, ist für den Unfall verantwortlich. Aber: Wenn der Vorfahrtsberechtigte deutlich rast, kann er auch mithaften, entschied das Oberlandesgericht Hamm.
In dem Fall kollidierten ein Wagen und ein Motorrad in einer Autobahnauffahrt.
Bettina Bachmann von den Verkehrsrechtsanwälten des Deutschen Anwaltvereins.
O-Ton: Es kam zu einer Kollision mit einem Motorradfahrer, der bereits auf der Autobahn fuhr. Grundsätzlich haftet ja derjenige, der die Vorfahrt missachtet. Aber hier musste auch der Motorradfahrer zu 30 Prozent mithaften, da er viel zu schnell gefahren ist. Nämlich 121 kmh, obwohl nur 50 Stundenkilometer erlaubt waren. – Länge 22 sec.
Den ganzen Fall zum Nachlesen gibt es unter verkehrsrecht.de.
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