Es mehren sich die Fälle, dass Verwaltungen schon bei 1,1 Promille eine MPU anordnen. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) lehnt dies ab: Diese Ausweitung könnte viel mehr Autofahrer als bisher treffen.
Zudem muss die Anordnung des sogenannten Idiotentests endlich anfechtbar sein. Bisher ist dies nicht der Fall, sagt Rechtsanwältin Gesine Reisert:
O-Ton: Der Hintergrund ist, wie der Name schon sagt, dass die Anordnung kein Verwaltungsakt ist. Und eine Anordnung zur Vorbereitung einer Entscheidung ist für sich genommen nicht überprüfbar. Wir kritisieren dass, weil das große Einzelfallungerechtigkeiten mit sich bringt. Automatisch. Und wir sagen: Wenn angeordnet wird, sollte dies auch überprüft werden, damit auch willkürlichen Anordnungen der Hahn abgedreht werden kann. – Länge 25 sec.
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