Auch für einen zum Behindertentransport genutzten Kleinbus gibt es nach einem Unfall Geld für den Nutzungsausfall. Voraussetzung ist, dass man auf die teure Anmietung eines Ersatzfahrzeugs verzichtet – und mit hohem Aufwand Ersatzfahrten organisiert wurden, entschied das Oberlandesgerichts Naumburg.
Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:
O-Ton: Die Behindertenfahrten wurden mit anderen Fahrzeugen durchgeführt. Also, man hat einfach gesagt, man nimmt jetzt mehrere Fahrzeuge anstelle des Busses und transportiert die Behinderten in ihre Einrichtungen. – Länge 13 sec.
Alles zu diesem Fall zum Nachlesen unter verkehrsrecht.de.
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