Die Kommunen können von E-Scooter-Verleihern Gebühren für die Nutzung der Straßen verlangen – allerdings müssen die Gelder verhältnismäßig sein. Die pauschale Festsetzung einer Jahresgebühr für E-Scooter auch bei einer nur fünfmonatigen Nutzung ist dagegen rechtswidrig, entschied das Oberverwaltungsgericht NRW und verdonnerte damit die Stadt Köln zu moderateren Tarifen.
Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:
O-Ton: Wenn eine Verleihfirma nur fünf Monate den öffentlichen Raum nutzen will, dann ist es nicht gerechtfertigt, ihr die jährliche Gebühr in Rechnung zu stellen. Das ist unverhältnismäßig. – Länge 11 sec.
Köln wollte vom E-Scooter-Verleiher TIER Sondernutzungsgebühren für 3.600 Fahrzeuge von insgesamt 383.000 Euro haben. Die neue Höhe muss nach dieser Entscheidung des Gerichts neu verhandelt werden.
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