O-Ton: Postalische Direktwerbung ist erlaubt

Wie weit dürfen Unternehmen gehen, wenn sie uns per Post erreichen wollen? Das Landgericht Stuttgart entschied: Ein Unternehmen darf eine Werbeagentur beauftragen, um seine Botschaften an potenzielle Kunden zu senden. Dabei kennt das Unternehmen die genauen Adressdaten nicht.

Swen Walentowski vom Rechtsportal anwaltauskunft.de:

O-Ton: Da hat das Gericht gesagt: Das ist in Ordnung. Wir haben nämlich hier ein berechtigtes Interesse. Einmal auf der Seite der Firma. Ich habe ein Produkt, ich muss die Möglichkeit haben, Neukunden zu werben – also meine tollen neuen Kerzen verkaufen zu können. Und im Übrigen gibt es ja auch ein gemutmaßtes Interesse bei den Kunden, denn der hat ja schon mal Kerzen bestellt. – Länge 20 sec.

Aber der Datenschutz muss immer beachtet werden! Die Werbeagentur darf die Adressen zum Versand nutzen, nicht aber dem Hersteller direkt verkaufen, so das Gericht. Mehr unter anwaltauskunft.de

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