O-Ton: Radfahrer stürzt auf schadhaftem Radweg – kein Schadensersatz

Radwege sind in Städten oft in schlechtem Zustand. Baumwurzeln und Risse werden schnell zur Sturzfalle für Radfahrer. Aber: Sind die Schäden auf dem Radweg für jedermann erkennbar, dann muss die Kommune nicht haften, entschied das Landgericht in Magdeburg.

Ein Urteil, das nicht so selten ist, sagt Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Die Gemeinde ist dann fein raus, je schlimmer der Radweg ist. Das kann es eigentlich nicht sein, aber dann wird gesagt: Du hast gesehen, wie gefährlich der Weg ist und bist ihn trotzdem gefahren. Darum gibt es auch kein Schmerzensgeld und keinen Schadensersatz. Je schlimmer der Radweg ist, umso weniger haftet die Gemeinde. – Länge 16 sec.

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